Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht

Änderungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht
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Stand: 13.01.2016

Mitarbeiter international tätiger Unternehmen müssen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht immer auf dem aktuellen Stand sein. Über wichtige Änderungen der Gesetze und Vorschriften informiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in den Veranstaltungen „Neues im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht“. Für den 21. Januar lädt sie dazu um 14 Uhr in die IHK in Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, sowie für den 1. Februar um 8.30 und um 14 Uhr in die IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, ein. Das Ende der Veranstaltungen ist für 13 beziehungsweise 18.30 Uhr angesetzt.

Die Referenten werden neben dem Außenwirtschafts- und Zollrecht die länderbezogenen Embargoregelungen und das Präferenzrecht ansprechen. Den Schwerpunkt bildet der „Zollkodex der Union“, der den derzeit gültigen Zollkodex zum 1. Mai ersetzen wird.

Die Teilnahme an der Veranstaltung kostet 80 Euro (inklusive Skriptmaterial). Eine Anmeldung ist bei Dorothee Joerissen, Tel. 02131 9268-568 (E-Mail: joerissen@neuss.ihk.de), erforderlich.