Einrichtung eines "Urbanen Gebiets"

Einrichtung eines "Urbanen Gebiets"
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Stand: 28.10.2016

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein verfolgt mit Sorge die Pläne des Bundesbauministeriums, die neue Baugebietskategorie „Urbanes Gebiet“ einzuführen. Damit möchte das Ministerium das bisher eingeschränkt mögliche Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe rechtlich erleichtern. Diese Absicht hat Bundesbauministerin Barbara Hendricks jetzt bei einer Veranstaltung in Neuss betont. So werde über geringere Abstandsflächen zwischen Wohnhäusern und Gewerbe ebenso nachgedacht wie über höhere Lärmgrenzen.

„Städte leben von den verschiedenen Formen der Nutzung“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Allerdings muss man von Fall zu Fall genau hinschauen, ob Wohnen und Gewerbe miteinander zu vereinbaren sind.“ Ansonsten drohten Einschränkungen für emittierende Betriebe. Eine nachhaltige Entwicklung der Unternehmen werde unterbunden. „Deshalb kann die Wirtschaft das Vorhaben des Bundesministeriums nur dann mittragen, wenn der neue Gebietstyp vorwiegend der Entwicklung von Gewerbegebieten dient und die Entstehung von Wohnungen nur untergeordnet zulässt“, betont Steinmetz. Darüber hinaus müssten die zulässigen Immissionswerte in urbanen Gebieten auf die erlaubten Werte in Gewerbegebieten erhöht werden. Auch andere Verordnungen und Regelwerke müssten so angepasst werden, dass Betriebsstandorte auch in urbanen Gebieten dauerhaft gesichert und entwicklungsfähig sind.

„Wir werden das Thema weiterhin kritisch verfolgen und gemeinsam mit unseren Mitgliedsunternehmen in den Gremien erörtern“, erklärt Steinmetz.