Grundsteuererhöhung sollte überdacht werden

Grundsteuererhöhung sollte überdacht werden
© Thomas Reimer - Fotolia.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 22.12.2016

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat in einem Schreiben an die Ratsmitglieder der Stadt Korschenbroich den Plan der Verwaltung kritisiert, den Hebesatz der Grundsteuer B ab dem Jahr 2018 in zwei Schritten auf ein Niveau von 695 Punkten anzuheben. Den Brief hat die IHK gemeinsam mit der Standortanalyse Korschenbroich verschickt, die sie jüngst vorgestellt hatte. „Sie zeigt, dass die Unternehmen die Kosten als erheblichen Standortnachteil sehen. Dieser Nachteil würde sich weiter verschärfen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Schließlich habe keine Kommune in der gesamten Region einen derart hohen Grundsteuerhebesatz.

Dabei sind nach Ansicht der IHK höhere Steuereinnahmen ein gutes Mittel zur Haushaltskonsolidierung. Diese sollten laut Steinmetz allerdings nicht durch eine Erhöhung der Hebesätze, sondern den Zuzug weiterer Steuerzahler erfolgen. „Korschenbroich hat sich aus unserer Sicht zu stark als Wohnstandort definiert. Dies mündet in einer niedrigen und zurzeit sinkenden Realsteueraufbringungskraft“, erklärt Steinmetz. Eine Verbesserung der Standortqualität führt nach Auffassung der IHK dazu, dass sich wieder Unternehmen für eine Ansiedlung in Korschenbroich interessieren und sich dadurch die Gewerbesteuererträge erhöhen.

Die IHK-Standortanalyse hatte neben den hohen Standortkosten auch die nicht mehr wettbewerbsfähige Informations- und Kommunikations-Infrastruktur sowie die geringe Personalintensität der Wirtschaftsförderung als Herausforderungen für den Standort identifiziert. „Zu einer erfolgreichen Ansiedlungsstrategie gehört neben der Behebung dieser Standortschwächen auch, dass ausgewiesene Gewerbegebiete nicht mehr in Wohngebiete umgewandelt werden“, erklärt Steinmetz.