IHK informiert über Änderungen beim „Meister-BaföG“

IHK informiert über Änderungen beim „Meister-BaföG“
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Stand: 07.07.2016

Gute Neuigkeiten für alle, die durch das „Aufstiegsfortbildungsgesetz“ (AFBG) gefördert werden: Sie können sich ab dem 1. August über höhere Bedarfssätze, Zuschussanteile und Freibeträge freuen. Mit Inkrafttreten dieser Änderungen wird aus dem „Meister-BAföG“ das neue „Aufstiegs-BAföG“. Wer eine Maßnahme der beruflichen Aufstiegsfortbildung ab oder nach dem 1. August 2016 beginnt, profitiert von zahlreichen strukturellen Verbesserungen, etwa von der Vereinfachung der Fortbildungsdichte, Öffnung der AFBG-Förderung für Bachelorabsolventen, Einführung eines elektronischen Antrags und Reduzierung der notwendigen Teilnahmenachweise. „Mit diesen strukturellen Verbesserungen wird insbesondere die Familienfreundlichkeit des AFBG erhöht und Bürokratie abgebaut“, sagt Verena Hoeps, Weiterbildungsexpertin der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein.

So wird beispielsweise der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende von 113 auf 130 Euro erhöht. Die ebenfalls einkommensunabhängige maximale Förderung der Lehrgangskosten steigt von 10.226 Euro auf 15.000 Euro. Der Zuschussanteil hierauf wird von 30,5 % auf 40 % erhöht. Mit einem „Attraktivitätspaket Meisterstück“ werden die Materialkosten für das Meisterprüfungsprojekt bis zu 2.000 Euro gefördert (bisher 1.534 Euro) und ein Zuschussanteil (von 40 Prozent) erstmals eingeführt. Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung wird ebenfalls von 25 auf 40 Prozent erhöht.

Mit dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) werden Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung – etwa zum Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher – altersunabhängig finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). 2014 wurden rund 172.000 Personen mit AFBG unterstützt. Seit Bestehen des AFBG (1996) wurden rund 1,7 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit rund 6,9 Milliarden Euro gefördert.

Antragsstellung:
Bezirksregierung Köln
Tel.: 0221-1474980
Dezernat 49
- Ausbildungsförderung - 50606 Köln

Weitere Informationen zum Förderinstrument unter der gebührenfreien Infohotline: 0800-62236345. Informationen und Antragsformulare zum Download unter www.meister-bafoeg.info/.