IHK informiert über die Registrierungspflicht

IHK informiert über die Registrierungspflicht
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Stand: 16.06.2016

Unternehmen, die mehr als eine Tonne chemischer Stoffe produzieren oder in die EU importieren, sind verpflichtet, diese Chemikalien zu registrieren. Das besagt die REACH-Verordnung, von der neben Herstellern und Importeuren auch Händler und Anwender betroffen sind – also alle Akteure einer Lieferkette. Die letzte Registrierungsphase endet Mitte kommenden Jahres. Da sich auch viele kleine und mittlere Unternehmen registrieren müssen, aber wenig Erfahrung mit REACH haben, laden die Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zu einer Informationsveranstaltung ein. Die findet unter dem Titel „REACH 2018: Jetzt erfolgreich registrieren!“ am 28. Juni, 13 Uhr, in der IHK in Krefeld, Nordwall 39, statt.

„Die Veranstaltung richtet sich vor allem an die Unternehmen, die zum ersten Mal eine Registrierung nach der REACH-Verordnung durchführen müssen“, erklärt Jürgen Zander, Referent Umwelt bei der IHK Mittlerer Niederrhein. „Sie sollten jetzt handeln und sich angesichts der langen Vorbereitungszeiten rechtzeitig informieren.“

Eine Anmeldung ist bei Benita Görtz, Tel. 02131 9268-573 (E-Mail: goertz@neuss.ihk.de), erforderlich.