IHK-Regionalausschuss diskutiert über Hafenvereinbarung

IHK-Regionalausschuss diskutiert über Hafenvereinbarung
© IHK

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 08.12.2016

Durch sogenannte heranrückende Wohnbebauung können Unternehmen – vor allem Industrie- und Logistikbetriebe – stark eingeschränkt oder sogar existenziell bedroht werden. Insbesondere in Neuss führt die Umwandlung von Gewerbeflächen in Wohngebiete immer wieder zu Konflikten, weil rund um den Hafen Industriebetriebe in unmittelbarer Nähe zu Wohnquartieren liegen. Das Areal der Münsterschule am Hafenbecken I und das Pierburggelände an der Bockholtstraße sind zwei Beispiele für umstrittene Projekte. Die Mitglieder des Regionalausschusses Neuss der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein haben sich nun in ihrer Sitzung mit der Thematik befasst und sich mit Christoph Hölters, Beigeordneter für Planung, Bau und Verkehr der Stadt Neuss, ausgetauscht.

„Dass Wohngebiete immer näher an unsere Industriebetriebe heranrücken, bereitet uns große Sorgen“, erklärte Ulrich Gross, Geschäftsführer der Neuss-Düsseldorfer Häfen. „Die Industrieflächen müssen besser geschützt werden.“ Vor Gericht wiege der Schutz der Bürger vor Emissionen letztlich schwerer als die Bedürfnisse der Betriebe. „Am Ende haben immer die Unternehmen das Nachsehen.“

Hölters verwies darauf, dass in vielen Fällen die Investoren eine Wohnnutzung favorisieren. „Die Stadt Neuss braucht 7.000 Wohneinheiten bis 2030.“ Gleichzeitig setze die Stadt alles daran, den Betrieben adäquate Flächenangebote zu machen.

„Es mag immer gute Gründe für Wohnbebauung geben“, entgegnete IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Aber wir appellieren an die Stadt, vorhandene Gewerbeflächen zu erhalten.“ Er erinnerte daran, dass am Mittleren Niederrhein lediglich 3,8 Prozent der Flächen von der Wirtschaft in Anspruch genommen werden. „Ohne ausreichendes Flächenangebot können Betriebe sich nicht entwickeln.“

Der Beigeordnete stellte dem Unternehmergremium eine mögliche Hafenvereinbarung nach Düsseldorfer Vorbild vor, um künftige Konflikte zu vermeiden. Dabei geht es um einen rechtsverbindlichen Vertrag zwischen den Firmen im Hafen und der Stadt. Ein wesentlicher Punkt dieser Vereinbarung sieht vor, dass Lärm- und Geruchsbelastungen, die durch die Industriebetriebe verursacht werden, als Dienstbarkeit im Grundbuch für mögliche neue Wohnflächen an der Grenze zu den Industrieflächen eingetragen werden können. Diese Emissionen wären dann nicht mehr rechtlich anfechtbar.

Eine Hafenvereinbarung könne mittelfristig dazu beitragen, Konflikte zu minimieren und das industrielle Herz der Stadt besser zu schützen, so Hölters. Ulrich Gross stimmte dieser Einschätzung zu: „Eine Hafenvereinbarung wäre eine gute Basis dafür, die Debatte zu versachlichen. Die Mühe, einen solchen Vertrag zu erarbeiten, lohnt sich.“ Steinmetz sicherte die Unterstützung der Industrie- und Handelskammer zu: „Wir sollten prüfen, ob eine solche Vereinbarung ein gangbarer Weg für die Zukunft ist.“