Stellungnahme zum LEP-Entwurf

Stellungnahme zum LEP-Entwurf
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Stand: 21.01.2016

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat eine Stellungnahme zum neuen Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) abgegeben. Darin weist sie auf die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen in Krefeld, Mönchengladbach, dem Rhein-Kreis Neuss und dem Kreis Viersen hin. Der LEP bildet den Rahmen für die Regionalplanung und die kommunale Bauleitplanung. Er gibt die Regeln vor, nach denen sich der Regionalrat und die Stadträte bei ihren planerischen Entscheidungen richten müssen. „Es ist daher äußerst wichtig, dass sich Wirtschaft, Kommunen und Kreise sowie die lokale Politik in den Erarbeitungsprozess für den neuen Landesentwicklungsplan einbringen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Für die wichtigen Entwicklungsabsichten der hiesigen Wirtschaft muss der neue LEP die räumlichen Voraussetzungen schaffen. Es dürfen keine Schranken aufgebaut werden, die die wirtschaftliche Entwicklung am Niederrhein be- oder sogar verhindern“, betont Steinmetz, der die Wirtschaft im Regionalrat des Regierungsbezirks Düsseldorf vertritt.

Aus Sicht der IHK ist es besonders erfreulich, dass der neue Entwurf des Landesentwicklungsplans ausdrücklich die Metropolregion Rheinland festschreibt. „Dafür haben wir uns eingesetzt, und dies hilft uns, unsere innovativen Projekte für das Rheinland weiter voranzutreiben, den Industriestandort Rheinland zu festigen und den gleichzeitig notwendigen Strukturwandel fortzuführen“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer.

Nach wie vor lehnt die IHK allerdings die Einstufung der Hafenstandorte in landesbedeutsame und andere Standorte ab. „Es ist bedauerlich, dass das Land diese Einteilung immer noch nicht aufgegeben hat“, erklärt Steinmetz. Ein konkreter Nutzen aus dieser Differenzierung sei nicht zu erkennen. Im Gegenteil: „So werden wichtige Hafenstandorte in ihren Entwicklungsmöglichkeiten eingeschränkt“, warnt Steinmetz. Außerdem weist die IHK auf die Situation der nichtöffentlichen Industriehäfen und deren Einbeziehung in den Landesentwicklungsplan hin.

So trägt der von Currenta am Standort Dormagen betriebene Hafen mit einer Umschlagmenge von deutlich über zwei Millionen Tonnen jährlich einen wesentlichen Anteil zur Verkehrsverlagerung in NRW bei. „Wir weisen in unserer Stellungnahme darauf hin, dass durch raumplanerische Fehlentwicklungen oder konkurrierende Flächennutzungen die künftige Nutzung und Weiterentwicklung auch bestehender, nicht öffentlich zugänglicher Industriehäfen wie zum Beispiel in Dormagen beeinträchtigt werden können“, erläutert Bernd Neffgen, Geschäftsführer Standortpolitik der IHK Mittlerer Niederrhein. Das könnte sich negativ auf die Industrie- und Verkehrspolitik auswirken. „Deshalb sollten auch größere, nichtöffentliche Industriehäfen etwa vor Wohnbebauung oder anderen Nutzungen, die den Hafenbetrieb einschränken, geschützt werden. Genauso, wie es für die landesbedeutsamen öffentlichen Häfen vorgesehen ist“, sagt der Geschäftsführer.

Die IHK Mittlerer Niederrhein kritisiert außerdem, dass die im LEP-Entwurf formulierten und örtlich fixierten Grünzüge den Wirtschaftsraum Mittlerer Niederrhein benachteiligen. Sie sind eine weitere Hürde für die Ausweisung von notwendigen Gewerbegebieten. „In anderen Regionen gibt es zwischen der vorhandenen Siedlungsfläche und dem regionalen Grünzug noch Räume für die Entwicklung von weiteren Siedlungsflächen“, erklärt Steinmetz. Im IHK-Bezirk Mittlerer Niederrhein hingegen umschließen die Grünzüge die Siedlungsgebiete der Stadt Mönchengladbach und aller anderen Kommunen entlang der Rheinschiene komplett. „Eine sachliche Rechtfertigung gibt es dafür nicht“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Damit wird jegliche Siedlungsflächenentwicklung und damit verbunden auch die Ausweisung weiterer Gewerbeflächen in den betroffenen Kommunen verhindert. Dies lehnt die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein ab.“

Die Stellungnahme der IHK Mittlerer Niederrhein ist unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/1497 im Internet zu finden.