Überwachung im Abfall- und Immissionsschutzrecht

Überwachung im Abfall- und Immissionsschutzrecht
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Stand: 18.10.2016

Regelmäßig überprüfen Behörden, ob Unternehmen das Abfall- und das Immissionsschutzrecht einhalten. Dabei haben die Behörden weitreichende Befugnisse. Für Unternehmen ist es wichtig, ihre Rechte und Pflichten zu kennen. Deshalb lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 27. Oktober zur Veranstaltung „Anlagenüberwachung im Abfall- und Immissionsschutzrecht in der Praxis“ ein. Sie findet ab 15 Uhr in der IHK in Krefeld, Nordwall 39, statt.

Im Mittelpunkt der Veranstaltung stehen unter anderem folgende Fragen: Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Überwachung im Abfall- und Immissionsschutzrecht? Wann und wie muss ein Unternehmen der Überwachungsbehörde den Zutritt gestatten? Welche Auskünfte/Informationen dürfen die Behörden verlangen? Dürfen sie das Betriebsgrundstück ohne Einverständnis des Anlagenbetreibers betreten? Darf in der Anlage ohne weiteres fotografiert werden? In welche Unterlagen muss Einsicht gewährt werden? Welche Kosten fallen an und wer muss sie tragen?

Informieren werden die Rechtsanwältin Claudia Schoppen von der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft in Essen und Rechtsanwalt Moritz Grunow von Heinemann & Partner in Essen. Die Ausführungen werden von Jutta Grill und Dr. Sylvia Strelow von der Stadt Krefeld aus Sicht der Überwachungsbehörde ergänzt.

Weitere Informationen gibt es im Internet: www.ihk-krefeld.de/14726. Eine Anmeldung bei Benita Görtz ist erforderlich, Tel. 02131 9268-573 oder E-Mail: goertz@neuss.ihk.de.