Vollständigkeitserklärung: Frist endet am 30. April

Vollständigkeitserklärung: Frist endet am 30. April
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Stand: 08.04.2016

Die Frist für die Hinterlegung der Vollständigkeitserklärungen (VE) für Verpackungen, die 2015 in Verkehr gebracht wurden, endet am 30. April 2016. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam.

Unternehmen müssen laut Verpackungsverordnung eine VE hinterlegen, wenn sie mindestens eine der folgenden sogenannten Bagatellgrenzen überschreiten: 80.000 Kilogramm für Glas, 50.000 Kilogramm für Papier, Pappe, Karton oder 30.000 kg für Leichtverpackungen insgesamt (Kunststoffe, Verbunde, Weißblech, Aluminium). Das VE-Register wird von den IHKs geführt.

Für das Jahr 2014 haben laut der Bilanz des Deutschen Industrie- und Handelskammertags (DIHK) deutschlandweit 3.648 Unternehmen eine Vollständigkeitserklärung für insgesamt 4.919.637 t Verpackungsmaterial abgegeben. Die Zahl der Erklärungen ist damit leicht um 56 gestiegen. Auch die Verpackungsmenge hat sich um rund zwei Prozent erhöht. Die Zahlen zeigen nach Auffassung des DIHK, dass sich die privatwirtschaftlich organisierte Verpackungsentsorgung im vergangenen Jahr weiter stabilisiert hat. Die Kosten für die Unternehmen betrugen pro Teilnahme an einem der dualen Systeme nur wenige Euro.

Fragen zur Vollständigkeitserklärung beantwortet bei der IHK Mittlerer Niederrhein Jürgen Zander unter Tel. 02131 9268-570 (E-Mail: zander@neuss.ihk.de).