Wahl zur IHK-Vollversammlung

Wahl zur IHK-Vollversammlung
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Stand: 01.04.2016

Ab sofort und bis zum 6. Mai können mögliche Kandidaten für die Wahl zur Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein vorgeschlagen werden. Die Wahlvorschläge müssen schriftlich eingereicht werden. Dafür kann ein Formular verwendet werden, das auf dem Wahlportal www.2016-ihk-wahl.de als Download-Datei zur Verfügung steht. „Unternehmer können entweder sich selbst oder einen Vertreter ihrer Branche als Kandidaten benennen“, erläutert Wahlleiter Ass. jur. Tim A. Küsters. Bewerber können nur für die Wahlgruppe benannt werden, für die sie selbst wahlberechtigt sind. Die Wahlvorschläge werden vom Wahlausschuss am 30. Mai 2016 formell geprüft und getrennt nach Wahlgruppen in Bewerberlisten zusammengefasst. Mitte August werden die Kandidaten der Öffentlichkeit vorgestellt.

Vom 5. September bis zum 5. Oktober sind dann mehr als 78.000 Mitgliedsunternehmen dazu aufgerufen, die neue Vollversammlung zu wählen. Dabei handelt es sich um eine Briefwahl. Die in verschiedene branchenspezifische Wahlgruppen eingeordneten IHK-Zugehörigen wählen die jeweiligen Vertreter ihrer Wahlgruppen in der Vollversammlung. Jede Wahlgruppe ist gemäß ihrer wirtschaftlichen Bedeutung mit einer entsprechenden Zahl von Sitzen in der Vollversammlung der IHK vertreten.

„Jedes Unternehmen, egal ob groß oder klein, hat eine Stimme“, erläutert IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Wahlberechtigt sind Unternehmen und Gewerbetreibenden, die zur IHK Mittlerer Niederrhein gehören.“ Bei ihrer Stimmabgabe können die Wahlberechtigten so viele Kandidaten wählen wie Plätze in der jeweiligen Wahlgruppe zu vergeben sind. Ein Beispiel: In der Wahlgruppe „Verkehrsgewerbe“ sind vier Sitze zu vergeben. Die Anzahl der Bewerber ist beliebig. Beispielsweise könnten acht Kandidaten antreten. Der wahlberechtigte Unternehmer darf in diesem Fall aber nur vier Kandidaten wählen.

„Die Unternehmen am Niederrhein und ihre Mitarbeiter haben eine starke Vollversammlung verdient“, betont IHK-Präsident Heinz Schmidt. „Und dafür sind engagierte Kandidaten ebenso notwendig wie engagierte Wähler, die mit ihrer Stimmabgabe die Selbstverwaltung der Wirtschaft stärken.“ Friedhelm Kirchhartz, Vorsitzender des IHK-Wahlausschusses und seit vielen Jahren Mitglied der Vollversammlung, zieht eine positive Bilanz seines ehrenamtlichen Engagements in den IHK-Gremien: „Ob es nun um Ausbildungsplätze für junge Menschen ging, um Startercenter für Firmengründer oder um den Ausbau der Verkehrswege und Häfen: Wir haben als Parlament der Wirtschaft nicht nur geredet, sondern auch gemacht.“

Ansprechpartner bei Fragen zur Kandidatur und zur Wahl allgemein ist Ass. jur. Tim A. Küsters, Tel. 02151 635-311, E-Mail: kuesters@krefeld.ihk.de. Weitere Informationen über die Kandidatur, den Zeitplan und den Ablauf der Wahl sind auf einem Portal im Internet zu finden: www.2016-ihk-wahl.de

Bildtext: Sie werben für eine gute Wahlbeteiligung (v.l.): IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz, Friedhelm Kirchhartz, Vorsitzender des Wahlausschusses, IHK-Präsident Heinz Schmidt und Wahlleiter Ass. jur. Tim A. Küsters.