Gutachten zu verkaufsoffenen Sonntagen

Gutachten zu verkaufsoffenen Sonntagen
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Stand: 26.07.2017

Um verkaufsoffene Sonntage hat es in den vergangenen Monaten auch in Krefeld kontroverse Diskussionen gegeben. Vor allem der sogenannte Anlassbezug hat Werbegemeinschaften und Kommunen Kopfzerbrechen bereitet. Damit könnte bald Schluss sein. Ein Rechtsgutachten zum Ladenöffnungsgesetz, das unter anderem von IHK NRW, dem Zusammenschluss der Kammern in Nordrhein-Westfalen, beauftragt wurde, kommt zu dem Ergebnis, dass dieser Anlassbezug keine zwingende Vorgabe für eine Ladenöffnung an Sonn- und Feiertagen darstellt.

Zum Hintergrund: Die Arbeitsruhe an Sonn- und Feiertagen ist durch das Grundgesetz als Regelfall geschützt, sodass auch der Handel normalerweise nicht öffnen darf. In NRW sieht das aktuelle Ladenöffnungsgesetz vor, dass viermal im Jahr eine Ausnahme gemacht werden kann. Dies aber nur dann, wenn ein entsprechender Anlass in Form eines Marktes oder Festes vorliegt.

„Allerdings stellen die Gerichte zunehmend höhere Anforderungen an den Anlassbezug“, sagt IHK-Präsident Elmar te Neues. „Auch in Krefeld hat die Rechtsprechung dazu in den letzten Monaten zu erheblicher Verunsicherung geführt. Deshalb sollte das Gutachten die grundgesetzlichen Anforderungen an die Rechtfertigung von Ladenöffnungen näher beleuchten und so der Landesregierung helfen, das Ladenöffnungsgesetz zu novellieren.“

Die jetzt vorgelegte Studie zeigt, dass der derzeit geforderte Anlassbezug in Form eines Festes oder Marktes nur eine Möglichkeit zur Rechtfertigung von Ladenöffnungen ist. Daneben könnten laut Gutachten unter dem Stichwort „Gemeinwohlorientierung“ auch andere Gründe als Legitimation für weitergehende Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen berücksichtigt werden – zum Beispiel das Ziel, die Innenstädte und den dortigen Einzelhandel zu stärken. „Vor allem dieser Aspekt ist mit Blick auf den verschärften Wettbewerb des stationären Handels mit dem Onlinehandel nicht zu unterschätzen“, betont Andree Haack, Geschäftsführer Existenzgründung und Unternehmensförderung bei der IHK Mittlerer Niederrhein und Federführer Handel für die nordrhein-westfälischen IHKs. „Und dann müssten wir nicht mehr länger über Besucherprognosen und Ausdehnung der Geltungsbereiche diskutieren. Davon würden der Handel, die Innenstädte und auch die Bürger profitieren.“

Das Gutachten ist erstellt worden im Auftrag von IHK NRW e.V. in Kooperation mit der Arbeitsgemeinschaft Hessischer IHKs, der IHK Niedersachsen (IHKN), der IHK-Arbeitsgemeinschaft Rheinland-Pfalz, der IHK Schleswig-Holstein, der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in Sachsen, der Landesarbeitsgemeinschaft der IHKs in Sachsen-Anhalt sowie der Landesarbeitsgemeinschaft der Thüringer IHKs.

Das Rechtsgutachten zu den gesetzgeberischen Spielräumen bei der Regelung von Ladenöffnungen an Sonn- und Feiertagen ist im Internet zu finden: www.ihk-nrw.de