IHK erinnert an neue Regelungen

IHK erinnert an neue Regelungen
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Stand: 10.08.2017

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen darauf aufmerksam, dass es für die Bereiche Umwelt und Energie neue Gesetze beziehungsweise Verordnungen gibt. „Betroffene Unternehmen sollten sich mit den Neuerungen befassen“, betont Benita Görtz vom IHK-Geschäftsbereich Innovation | Umwelt. „Auf unserer Internetseite stellen wir die Sachverhalte ausführlich dar. Außerdem unterstützen wir die Unternehmen bei individuellen Fragen.“

Neu ist unter anderem die Anlagenverordnung. „Die 16 unterschiedlichen Landesverordnungen wurden von einer Bundesverordnung abgelöst“, sagt Görtz. Dadurch ändern sich die rechtlichen Anforderungen an Anlagentechnik, Überwachungspflichten und Dokumentationen. „Unternehmen sollten sich mit der neuen Verordnung auseinandersetzen, allerdings gibt es umfangreiche Übergangsbestimmungen, so dass nichts überstürzt werden muss.“

Vor allem Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Energiewirtschaft, Handel und Gastronomie sind von der Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider betroffen – sofern sie offene Rückkühlwerke betreiben. Das sind Anlagen, die durch das Verdunsten von Wasser Wärme abgeben. „Künftig müssen die Betreiber das Nutzwasser betriebsintern prüfen, externen Laboruntersuchungen nachkommen und ein Betriebstagebuch führen“, erklärt Görtz.

Die novellierte Gewerbeabfallverordnung fordert jetzt, dass Holz und Textilien getrennt gesammelt und entsorgt werden müssen. Außerdem wird eine Dokumentation dieser Getrennthaltung ausdrücklich verlangt.

Erzeuger, Besitzer, Sammler, Beförderer, Händler, Makler und Entsorger, die mit Abfällen zu tun haben, die persistente organische Schadstoffe beinhalten (POP-haltige Abfälle), sollten die POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung beachten. Sie legt unter anderem fest, dass diese Abfälle getrennt gesammelt werden und nicht mit anderen Abfällen vermischt werden dürfen. Außerdem besteht eine Registerpflicht.

Mit dem Inkrafttreten der EU-Energielabel-Verordnung werden die Label A+ bis A+++ abgeschafft. Künftig gelten dann nur noch die Klassen A bis G. „In diesem Zusammenhang müssen Hersteller, Händler und Importeure verschiedene Änderungen berücksichtigen“, betont Görtz. So müssen Lieferanten und Händler in der Werbung offensichtlicher auf die Effizienzklasse des Produkts verweisen. Außerdem müssen Hersteller nicht nur das Etikett dem Produkt beilegen, sondern auch die gedruckten Datenblätter.

Einzelheiten zu den jeweiligen Änderungen sind im Internet zu finden:

Neue Anlagenverordnung: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/16664

Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/14044

Novellierte Gewerbeabfallverordnung:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/16111

POP-Abfall-Überwachungs-Verordnung:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/16674

Energieverbrauchskennzeichnung:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/16679