IHK rät von Steuererhöhungen ab

IHK rät von Steuererhöhungen ab
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Stand: 08.11.2017

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat an die Verwaltung der Gemeinde Grefrath appelliert, auf eine Erhöhung der Grundsteuer zu verzichten. Die Verwaltung befürchtet für das Jahr 2018 ein Haushaltsdefizit und schlägt dem Rat im Haushaltsplanentwurf eine Erhöhung der Grundsteuer B von 445 auf 490 Punkte vor. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz rät Bürgermeister Manfred Lommetz in einer Stellungnahme von diesem Schritt ab: „Das würde letztlich die Standortqualität schwächen und der Gemeinde schaden.“

In ihrer Stellungnahme verweist die IHK auf die im vergangenen Jahr veröffentlichte Studie „Finanzpolitische Profile der Städte und Gemeinden im Bezirk der IHK Mittlerer Niederrhein“ des RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung. Demnach ist die niedrige und zuletzt abnehmende Steuerkraft Grefraths für die prekäre Finanzlage der Gemeinde verantwortlich. „Dies gilt grundsätzlich auch heute noch“, erklärt Steinmetz. „Die Steuereinnahmekraft in Grefrath ist – bezogen auf die Einwohnerzahl – im Vergleich zu allen Kommunen in NRW und auch im interkommunalen Vergleich mit den übrigen Kommunen des Kreises Viersen nur unterdurchschnittlich.“ Dies liege insbesondere an der niedrigen Gewerbesteuereinnahmekraft in Grefrath. Seit 2008 ist Grefrath bei diesem Indikator selbst in steuerstarken Jahren immer unter dem NRW-Schnitt geblieben. Die Gemeinde plant nun, ihre Situation durch eine Erhöhung der Grundsteuer zu verbessern.

„Die Industrie- und Handelskammer Mittlerer Niederrhein kann vor diesem Schritt nur warnen“, appelliert Steinmetz. „Die Grundsteuer B ist ein wichtiger Standortfaktor für die Unternehmen und damit auch von großer Bedeutung für Unternehmensansiedlungen.“ Ein niedriger Hebesatz signalisiere Wirtschaftsfreundlichkeit und trage dazu bei, neue Unternehmen anzusiedeln. Die niedrige Gewerbesteuerkraft Grefraths zeigt nach Auffassung der IHK, dass die Gemeinde darauf angewiesen ist, in Zukunft neues Gewerbe für den Standort zu gewinnen. „Dafür sind günstige Standortbedingungen notwendig – insbesondere niedrige Steuersätze und verfügbare Gewerbeflächen“, betont Steinmetz.

Ein Grundsteuerhebesatz von 490 Punkten würde ansiedlungsinteressierte Betriebe abschrecken, befürchtet die IHK. Von allen 17 Kommunen im Regierungsbezirk Düsseldorf mit weniger als 20.000 Einwohnern haben nur zwei Kommunen zurzeit einen noch höheren Grundsteuerhebesatz. Dies gilt übrigens schon jetzt für den Gewerbesteuerhebesatz, der von einer noch größeren Bedeutung für die Unternehmen ist. Auch bei dieser Steuer haben nur zwei der Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern im Regierungsbezirk Düsseldorf einen höheren Hebesatz als Grefrath mit 455 Punkten. „Dies ist bereits heute eine Hypothek im Standortwettbewerb“, sagt Steinmetz.

Der IHK-Hauptgeschäftsführer hofft, dass die Argumente der IHK in den Haushaltsberatungen berücksichtigt werden. Er sieht allerdings nicht nur die Kommune in der Pflicht. „Kleine kreisangehörige Kommunen werden durch die derzeitige Finanzarchitektur der Bundesrepublik Deutschland benachteiligt“, sagt Steinmetz. „Das Konnexitätsprinzip hat in der Vergangenheit zu häufig keine Anwendung gefunden.“ Demnach sollten Bund und Land Leistungen, die sie den Kommunen übertragen, auch finanzieren. Um die Steuererhöhungsspirale zu beenden, sind aus Sicht des IHK-Hauptgeschäftsführers auch die Verantwortlichen in Berlin und Düsseldorf gefordert.