Meldung an das Transparenzregister

Meldung an das Transparenzregister
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Stand: 27.09.2017

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist Unternehmen nochmals darauf hin, dass juristische Personen des Privatrechts (zum Beispiel GmbHs, AGs, KGaA) und rechtsfähige Personengesellschaften (zum Beispiel OHGs und KGs) bis zum 1. Oktober 2017 die wirtschaftlich Berechtigten ihres Unternehmens elektronisch an das Transparenzregister melden müssen. Das verlangt das am 27. Juni 2017 in Kraft getretene neue Geldwäschegesetz. Der Gesetzgeber möchte damit die Verschleierung illegaler Vermögenswerte mithilfe komplexer Firmenkonstruktionen verhindern. Die Mitteilungspflicht entfällt, wenn sich die Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten bereits aus anderen öffentlichen Registern (zum Beispiel aus dem Handelsregister) oder Quellen ergeben und diese elektronisch abrufbar sind.

Bei juristischen Personen oder sonstigen Vereinigungen ist jede natürliche Person wirtschaftlich Berechtigter, die unmittelbar oder mittelbar mehr als 25 Prozent der Kapitalanteile hält oder mehr als 25 Prozent der Stimmrechte kontrolliert oder auf vergleichbare Weise Kontrolle ausübt.

Mitteilungspflichtig sind folgende Angaben zum wirtschaftlich Berechtigten: der Vor- und Familienname, das Geburtsdatum, der Wohnort, der Typ des wirtschaftlich Berechtigten sowie Art und Umfang des wirtschaftlichen Interesses. Die Unternehmen müssen diese Angaben auf dem aktuellen Stand halten. Die registerführende Stelle ist der Bundesanzeiger.

Das Transparenzregister bietet von montags bis freitags von 8 bis 18.30 Uhr eine kostenlose Servicenummer (0800-1234337) an.