IHK-Vollversammlung beschließt Beitragserstattung

IHK-Vollversammlung beschließt Beitragserstattung
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Stand: 01.12.2017

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hat in ihrer Sitzung am 30. November 2017 eine Beitragssenkung beschlossen. Rückwirkend für das Jahr 2013 reduziert sich der IHK-Beitrag einmalig um ein Viertel. Dies betrifft sowohl den Grundbeitrag, als auch die Umlage. Die Erstattung hat ein Volumen von 2,9 Millionen Euro.

„Die Vollversammlung hat die Beitragserstattung beschlossen, da wir unsere wirtschaftlichen Risiken neu bewertet haben“, erläuterte IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. Grundlage für die Neuberechnung war ein Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) im Dezember 2015. Das Gericht hatte das Gebot der Schätzgenauigkeit erstmals auf Industrie- und Handelskammern angewandt. Es hatte festgelegt, dass der pauschalierten Ausgleichrücklage eine Berechnung zu Grunde liegen müsse. Die Neuberechnung der potenziellen Risiken kam zu dem Ergebnis, dass die Ausgleichsrücklage rückwirkend reduziert werden kann.

Der Beschluss der Vollversammlung erfolgte durch die Änderung der Wirtschaftssatzung für das Jahr 2013. Diese wird im IHK-Magazin und im Internet veröffentlicht. Die IHK hatte in 2017 bisher auf den Versand von Bescheiden teilweise verzichtet. Durch den Beschluss der Vollversammlung werden diese nun im Dezember verschickt.

Nachtragswirtschaftssatzung 2013