Einfacher, schneller und digitaler gründen

Einfacher, schneller und digitaler gründen
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Stand: 30.05.2018

Das Gründen in Nordrhein-Westfalen wird ab dem 1. Juli einfacher, schneller und digitaler. Dann können Gründer und Unternehmer ihre Gewerbeanzeigen über das neue „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ an die Ordnungsbehörden versenden. Mitentwickelt wurde das Portal unter anderem von IHK NRW, der Dachorganisation der Industrie- und Handelskammern in Nordrhein-Westfalen. Auch die IHK Mittlerer Niederrhein war daran beteiligt. Das Ziel der Landesregierung ist es, dieses Portal in den kommenden Monaten zu einer umfassenden Dienstleistungsplattform weiterzuentwickeln. So können Unternehmen immer mehr Verwaltungsvorgänge rund um die Uhr online abwickeln.

„15 Jahre lang gab es vergebliche Versuche, nun haben wir gemeinsam mit den Kammern und den Kommunen den Durchbruch geschafft“, sagt NRW-Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart. „So bleibt den jungen Unternehmerinnen und Unternehmern mehr Zeit für den Aufbau ihres Geschäfts.“ Die Funktionen des Portals sollen mit der Zeit erweitert werden, „damit mehr und mehr Behördengänge digital erledigt werden können“. Pinkwart freut sich: „Damit sind wir weiter als andere – und sind bundesweit Vorreiter in der durchgängig digitalen Weiterleitung und Bearbeitung in vielen Kommunen.“ Ralf Mittelstädt, Hauptgeschäftsführer von IHK NRW, ergänzt: „So macht Nordrhein-Westfalen einen großen Schritt hin zu einer zeitgemäßen medienbruchfreien Kommunikation.“

Dadurch wird auch die Verwaltung effizienter: Denn die Kammern und Ordnungsbehörden der Kommunen werden die Eingaben elektronisch weiterleiten und digital bearbeiten. „Digitalisierung bedeutet nicht, dass die Verwaltung elektronische Informationen annimmt, ausdruckt und dann analog bearbeitet“, erläutert Pinkwart. „Wir versetzen die Behörden vielmehr in die Lage, ihre Prozesse von Anfang bis Ende zu digitalisieren.“

Nach dem Start der elektronischen Gewerbeanmeldung am 1. Juli können sich ab dem 1. Oktober Bürger und Einzelunternehmen über das Bürger-Service-Konto authentifizieren und damit weitere digitale Dienste und die elektronische Bezahlfunktion nutzen. Am 1. Januar 2019 startet dann das neue Unternehmens-Service-Konto, über das Kapitalgesellschaften und andere juristische Personen digitale Services in Auftrag geben und durch E-Payment bezahlen können. Um das Ausfüllen von Formularen zu erleichtern, können sie ihre personen- und unternehmensbezogenen Daten nach einmaliger Eingabe für viele Verwaltungsvorgänge nutzen.

Betreiber des „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ ist das Land NRW, die Inhalte steuert das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden, den Industrie- und Handelskammern und den Handwerkskammern bei.

Weitere Verfahren aus dem Bereich der Wirtschaftskammern wie die Eintragung in die Handwerksrolle und andere gewerberechtliche Erlaubnisverfahren sollen in das „Gewerbe-Service-Portal.NRW“ integriert werden. Es ist das Ziel, bis Ende 2018 alle NRW-Kommunen einzubinden, damit sie diese Leistungen unentgeltlich nutzen können.