EU-Datenschutzgrundverordnung

EU-Datenschutzgrundverordnung
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Stand: 02.10.2018

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein warnt Unternehmen vor einer neuen Formularfalle. Viele Betriebe in der Region bekommen derzeit Faxe der Datenschutzauskunft-Zentrale (DAZ) aus Oranienburg. Sie werden aufgefordert, ihrer „gesetzlichen Pflicht zur Umsetzung des Datenschutzes nachzukommen und die Anforderungen der seit 25.05.2018 geltenden europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) zu erfüllen“. Die Unternehmen werden gebeten, das beigefügte Formular auszufüllen und an eine EU-weite zentrale Fax-Stelle zu senden.

„Im Formular ist im Kleingedruckten versteckt, dass es sich um ein Angebot für einen angeblichen Basisdatenschutz-Beitrag in Höhe von jährlich 498 Euro netto für drei Jahre handelt“, warnt IHK-Juristin Nadja Carolin Herber. Sie weist darauf hin, dass die DSGVO nicht dazu verpflichte, bei der Datenschutzauskunft-Zentrale einen Vertrag abzuschließen. „Im Kleingedruckten erst das Wesentliche zu offenbaren – nämlich, dass das Schreiben nur ein Angebot ist –, ist aus meiner Sicht ein Betrugsversuch“, sagt sie.

Betroffene Unternehmen können sich an die IHK oder an die örtliche Polizeidienststelle melden. Nadja Carolin Herber ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar (Tel. 02151 635-414, E-Mail: herber@mittlerer-niederrhein.ihk.de).