Exportkontrolle ist Chefsache

Exportkontrolle ist Chefsache
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Stand: 17.01.2018

Welche Ausfuhrgüter sind genehmigungspflichtig? Welche Waren fallen unter Embargoregeln? Worauf kommt es bei der Vertragsgestaltung hinsichtlich des Exportkontrollrechts an? Unternehmen, die Produkte und Technologien ins Ausland liefern, sollten die Exportkontrolle nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern zur Chefsache erklären. Denn bei Verstößen drohen empfindliche Strafen. Mit der Veranstaltungsreihe „Exportkontrolle ist Chefsache“ sensibilisiert die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein die Verantwortlichen in den Chefetagen am Niederrhein für das Thema. Die nächsten Termine der Reihe: Am 27. Februar, 10 bis 13.30 Uhr, geht es in der IHK in Mönchengladbach, Bismarckstraße 109, um Neuerungen bei Embargoregelungen und am 9. Mai in der IHK in Neuss, Friedrichstraße 40, um Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung des Exportkontrollrechts.

„Wir wollen den Rechtsrahmen vorstellen und Möglichkeiten aufzeigen, wie eine wirksame Exportkontrolle im Unternehmen systematisch umgesetzt werden kann“, sagt Jörg Schouren, Außenwirtschaftsrechtsexperte der IHK. „Exportkontrolle geht kleine Unternehmen genauso an wie Global Player.“

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos. Eine Anmeldung bei Dorotheé Joerissen, Tel. 02131 926 85 68, E-Mail: joerissen@neuss.ihk.de, ist bis jeweils eine Woche vor Veranstaltungstermin erforderlich. Weitere Informationen im Internet unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/13244