Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan

Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan
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Stand: 19.07.2018

Die Industrie-und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt die Unterzeichnung des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und Japan. „Bei uns am Niederrhein haben sich zahlreiche, zum Teil weltbekannte japanische Unternehmen niedergelassen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Etwa 30 Prozent der japanischen Deutschland-Importe gehen nach Nordrhein-Westfalen.“ Diese engen wirtschaftlichen Beziehungen würden durch JEFTA (Japan EU Free Trade Agreement) gestärkt. Steinmetz unterstützt auch die politische Botschaft, die mit dem Abkommen verbunden ist: „In einer Welt, in der Abschottung, Zollschranken und Protektionismus auf der Tagesordnung stehen, ist es zu begrüßen, wenn mit einem solchen Vertrag ein Zeichen für mehr freien Handel gesetzt wird.“

 Am 17. Juli haben die Europäische Union und Japan das Freihandelsabkommen JEFTA (Japan EU Free Trade Agreement) unterzeichnet. Damit kann das Abkommen nach der Zustimmung durch das japanische und EU-Parlament voraussichtlich 2019 in Kraft treten. Die so neu geschaffene Freihandelszone umfasst dann mehr als 600 Millionen Einwohner. Japan ist für die EU ein wichtiger Wirtschaftspartner und der zweitgrößte Handelspartner in Asien. Jedes Jahr werden Waren im Wert von 58 Milliarden Euro nach Japan geliefert. Dazu kommen noch Dienstleistungen europäischer Firmen mit einem Volumen von 28 Milliarden Euro. Die dabei entstehen Zölle in Höhe von rund 1 Milliarde Euro werden durch das Abkommen weitestgehend abgeschafft.

Im Jahr 2017 lieferten Unternehmen aus NRW Waren im Wert von rund 2 Milliarden Euro an Japan und damit knapp 10 Prozent aller deutschen Exporte in das Land. Aus NRW-Sicht waren dabei chemische und pharmazeutische Produkte sowie Maschinen die wichtigsten Importgüter. Aus Japan wurden 2017 Waren im Wert von rund 7,3 Milliarden Euro importiert, was etwa 30 Prozent der deutschen Importe aus Japan entsprach. Die wichtigsten Güter waren Datenverarbeitungsgeräte, elektrische und optische Erzeugnisse sowie Kraftwagen und Kraftwagenteile.