IHK begrüßt Inkrafttreten des neuen Regionalplans

IHK begrüßt Inkrafttreten des neuen Regionalplans
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Stand: 16.04.2018

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein freut sich, dass der neue Regionalplan Düsseldorf nach jahrelanger Arbeit nun in Kraft tritt. „Am Ende des siebenjährigen Prozesses, in den sich die Wirtschaft gleich zu Beginn mit einem eigenen Fachbeitrag Wirtschaft eingebracht hat, sorgt der Regionalplan für klare Rahmenbedingungen, die die Kommunen bei der Planung von Wohn- und Gewerbeflächen berücksichtigen müssen“, erklärt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz, der die Wirtschaft als beratendes Mitglied im Regionalrat vertritt. „Neben den fast 1.600 Hektar Gewerbe- und Industrieflächen nennt der Regionalplan eine Vielzahl von Regelungen, die die Unternehmensstandorte nachhaltig sichern.“ Das seien gute Voraussetzungen für die wirtschaftliche Entwicklung in Krefeld, in Mönchengladbach, im Rhein-Kreis Neuss und im Kreis Viersen.

In den sogenannten Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen, die im Regionalplan festgelegt sind, dürfen die Kommunen beispielsweise keine neuen Wohngebiete vorsehen. Sollten sie in der Nähe zu diesen Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen entstehen, müssen die Kommunen immer auch dafür sorgen, dass sich die Betriebe weiterentwickeln können. „Das sind sehr wichtige Regelungen“, betont der Hauptgeschäftsführer. „Freie Gewerbe- und Industrieflächen werden immer seltener. Sie zu erhalten ist eine Gemeinschaftsaufgabe, die nicht nur den Unternehmen, sondern am Ende allen dient.“

Eine besondere Rolle räumt der Regionalplan den Häfen ein. In einem Abstand von 300 Metern dürfen in ihrer Nachbarschaft grundsätzlich keine neuen Wohn- oder Mischgebiete geplant werden. Ausnahemsweise sind solche Gebiete nur dann erlaubt, wenn sie mit keinen neuen Auflagen für die Häfen verbunden sind. „Mit diesem besonderen Umgebungsschutz sichern wir langfristig die Häfen in unserem IHK-Bezirk als logistische Drehscheiben und tragen dazu bei, Verkehre von der Straße auf das Schiff zu verlagern“, erläutert Steinmetz. „Hierfür haben die IHKs lange gekämpft.“ Eine ähnliche Regelung enthält auch der Landesentwicklungsplan NRW, der im vergangenen Jahr in Kraft getreten ist und an dessen Vorgaben der Regionalplan sich orientiert hat.

„Mit dem Inkrafttreten des Regionalplans hört unser Einsatz für eine nachhaltige Gewerbeflächensicherung nicht auf“, betont der Hauptgeschäftsführer. „Wir werden ein Auge darauf haben, dass die Kommunen die Vorgaben bei der Aufstellung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen berücksichtigen. Als Sprachrohr der Wirtschaft werden wir uns in den entsprechenden Verfahren auf den Regionalplan berufen.“