LKW-Maut auf Bundesstraßen

LKW-Maut auf Bundesstraßen
© Toll Collect

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 26.06.2018

Ab 1. Juli gilt die Mautpflicht für Lkw ab 7,5 Tonnen auf allen Bundesautobahnen und Bundesstraßen. „Damit sind auch alle innerörtlichen Bundesstraßen betroffen“, betont Wolfgang Baumeister, Leiter des Bereichs Verkehr der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein. „Diese Neuregelung trifft besonders die Unternehmen, die ihre Fahrten im Nahbereich durchführen und keine Autobahnen benutzen.“ Die IHK stellt ab sofort eine interaktive Straßenkarte zur Verfügung, auf der alle mautpflichtigen Straßen im ihrem Bezirk sichtbar sind. Damit können Besitzer von schweren Lkw bei ihrer Routenplanung sehen, ob sie zur Abgabe der Maut verpflichtet sind.

„Häufig ist Unternehmen nicht bewusst, dass sie innerstädtische Bundesstraßen nutzen oder das Fahrziel auf einer solchen liegt“, sagt Baumeister. Umso wichtiger sei es, sich die Routen vorab genau anzuschauen. „Nach dem jetzigen Stand der Dinge wird der Fahrer das Nichtzahlen der Maut nicht mit Unwissenheit begründen können.“ Ab einer Streckennutzung von mehr als hundert Metern wird das Nichtzahlen geahndet.

„Auch die Abrechnungsfrage ist für viele Unternehmen ein Problem“, erklärt Baumeister. Unproblematisch ist das für Betriebe mit großen Lkw-Flotten. Die sind mit sogenannten On-Board-Units (OBUs) ausgestattet, die automatisch die Streckennutzung erfassen und das Mautabrechnungssystem in Gang setzen. „Anders ist es bei den vielen kleinen Lieferanten“, so Baumeister. „Auf unserer Internetseite bieten wir deshalb zahlreiche Informationen rund um das Thema Maut an, von der Abrechnung über die Erfassung bis zur Vermeidung.“
Fragen beantwortet Michael Iwanowski von der IHK Mittlerer Niederrhein (Tel. 02151 635-346, E-Mail: iwanowski@krefeld.ihk.de). Weitere Informationen zur Maut und die interaktive Mautstraßenkarte sind zu finden unter: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18001