Luftreinhalteplan Düsseldorf

Luftreinhalteplan Düsseldorf
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Stand: 22.08.2018

Nachdem die Bezirksregierung die zweite Fortschreibung des Luftreinhalteplans Düsseldorf vorgelegt hat, prüft die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein, inwiefern ihre Mitgliedsunternehmen von den Festlegungen betroffen sind. „Zunächst einmal sind wir froh, dass der Luftreinhalteplan keine Fahrverbote vorsieht“, erklärt Jürgen Steinmetz, Hauptgeschäftsführer der IHK Mittlerer Niederrhein. Es sei sehr erfreulich, dass der Luftreinhalteplan Düsseldorf das Gebot der Verhältnismäßigkeit, das das Bundesverwaltungsgericht im Februar postuliert hatte, einhalte. Demnach müssen die Städte erst alle anderen geeigneten Alternativen zur schnellstmöglichen Luftreinhaltung ausschöpfen, bevor sie Fahrverbote als letztes Mittel einführen können. Dies hat die IHK-Vollversammlung in ihrem aktuellen Positionspapier ausdrücklich gefordert. Die nunmehr angekündigten über 60 Maßnahmen müsse man sich aber mit Blick auf die hiesigen Unternehmen und deren Betroffenheit nun genau anschauen, so Steinmetz.

„Eine Entwarnung können wir auf jeden Fall geben. Für die Unternehmen im Neusser Hafen sind die Aussagen des Luftreinhalteplans zur Burgunderstraße, bei der es sich schließlich um eine Zufahrt zum Neusser Hafen handelt, wichtig“, sagt der IHK-Hauptgeschäftsführer. „Umso erleichterter sind wir, dass statt eines staatlich verordneten Diesel-Fahrverbots für Lkw auf Routenkonzepte und die Verantwortung der Unternehmen gesetzt wird.“ Steinmetz geht davon aus, dass sich die Emissionsbelastung an der Burgunderstraße aufgrund der technischen Entwicklung bei neueren Lkw ohnehin künftig unter den Grenzwerten einpendeln werde. „Schließlich wurde der Grenzwert bei der jüngsten Messung dort nur minimal überschritten.“

Auch in Neuss und Mönchengladbach werden die Luftreinhaltepläne aktuell überarbeitet. Unter Berücksichtigung des ausgewogenen Düsseldorfer Luftreinhalteplanes sowie der moderaten Überschreitungen der Grenzwerte in Neuss und Mönchengladbach sind jedoch keine Verschärfungen der Luftreinhaltepläne im Sinne von streckenbezogenen Diesel-Fahrverboten zu erwarten.

Der Luftreinhalteplan Düsseldorf liegt bis zum 20. September bei der Bezirksregierung Düsseldorf öffentlich aus. Die IHK Mittlerer Niederrhein wird dazu eine Stellungnahme abgeben. Unternehmen, die Anregungen haben, können sich an Nadja Carolin Herber, Tel. 02131 9268-546 oder E-Mail an herber@neuss.ihk.de, wenden.