Natur auf dem Firmengelände

Natur auf dem Firmengelände
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Stand: 19.01.2018

Begrünte Dächer, artenreiche Grünflächen oder Nisthilfen für Wildbienen und andere Insekten – Möglichkeiten, der Natur auf dem Firmengelände einen besonderen Stellenwert zuzugestehen, gibt es viele. Allerdings sind dafür intensive Planungen und Fachkenntnisse notwendig. Neben den Voraussetzungen, die das Gelände bietet, müssen auch gesetzliche Rahmenbedingungen beachtet werden. Einen ersten Überblick darüber, was bei der naturnahen Gestaltung des Firmengeländes möglich und was dabei zu beachten ist, gibt der Leitfaden „Standorte planen und sichern: Naturnahe Gestaltung von Firmengeländen”, den die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein erarbeitet hat.

Grundsätzlich kommen für eine naturnahe Gestaltung unterschiedliche Flächen auf Firmengeländen infrage. So können Freiflächen, Parkplätze, Dächer und Hausfassaden entsprechend gestaltet werden. Besonders
eignen sich Flächen, auf denen nicht mehr gebaut werden soll. „Die genaue Zielsetzung für die naturnahe Gestaltung muss vor Beginn der Umsetzung klar sein, damit es später nicht zu Konflikten mit gesetzlichen Bestimmungen kommt“, erklärt IHK-Referentin Silke Hauser. „Deshalb kann unsere Broschüre für Unternehmen sehr hilfreich sein, weil sie nicht nur die Chancen, sondern auch die Risiken einer naturnahen Gestaltung von Firmengeländen systematisch aus wirtschaftlicher und rechtlicher Sicht aufzeigt.“

Der Leitfaden ist als Download auf der Internetseite abrufbar:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/17433