Dokumente für den Außenhandel

Dokumente für den Außenhandel
© DIHK

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 26.04.2019

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist darauf hin, dass ab dem 1. Mai 2019 nur noch Vordrucke des Ursprungszeugnisses mit dem Aufdruck „Europäische Union/European Union“ akzeptiert werden. Mit Einführung des Unionszollkodex (UZK) am 1. Mai 2016 ist der Ursprungszeugnisvordruck angepasst worden. Die Vordrucke mit dem Aufdruck „Europäische Gemeinschaft/European Community“ dürfen nur noch bis zum 30. April 2019 genutzt werden.

„Das Ursprungszeugnis ist eine öffentliche Urkunde und bescheinigt den Ursprung einer Ware“, erklärt Vivien Küppers vom IHK-Bereich International. „Es ist damit eines der wichtigsten Außenhandelsdokumente.“ Küppers weist darauf hin, dass auch die Möglichkeit besteht, Ursprungszeugnisse online zu beantragen. „Das hat für die Unternehmen viele Vorteile“, sagt sie. „Die Bearbeitung ist schneller, das Ausfüllen einfacher, Anfahrts- und Postwege fallen weg, und damit sparen die Betriebe Zeit und Kosten.“

Für Fragen oder Formularbestellungen können sich Unternehmen an Susanne Bergner (Tel. 02131 9268-565; E-Mail: bergner@mittlerer-niederrhein.ihk.de), Vivien Küppers (Tel. 02131 9268-564; E-Mail: kueppers@mittlerer-niederrhein.ihk.de), Annette Roth (Tel. 02131 9268-568; E-Mail: roth@mittlerer-niederrhein.ihk.de) und Franziska Schröter (Tel. 02131 9268-566; E-Mail: schroeter@mittlerer-niederrhein.ihk.de) wenden.