Förderung für Digitalisierungsassistenten

Förderung für Digitalisierungsassistenten
© stockWERK - Fotolia.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 11.03.2019

Ab sofort können sich kleine Unternehmen nicht nur einen Innovationsassistenten, sondern auch einen Digitalisierungsassistenten vom Land fördern lassen. Die neu aufgelegte Förderrichtlinie „Mittelstand Innovativ! – Innovations- und Digitalisierungsassistent(in)“ des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation und Digitalisierung bezuschusst die Einstellung eines Hochschulabsolventen mit bis zu 22.500 Euro im Jahr. Antragsberechtigt sind Unternehmen aus NRW mit bis zu 50 Mitarbeitern, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss haben. Geschäftsführer und Werkstudierende werden dabei nicht berücksichtigt. Die Förderung ist auf 24 Monate begrenzt und kann auch von Start-Ups und Gründern in Anspruch genommen werden.

Innovationsassistenten sollen dabei helfen, neue technische Erkenntnisse zu gewinnen, neue Produkte und Herstellungsverfahren zu entwickeln oder Vertriebs- und Vermarktungsstrukturen aufzubauen und Prozesse sowie auch soziale Innovationen voranzutreiben. Digitalisierungsassistenten wiederum sind speziell dafür zuständig, Digitalisierungsprojekte und Vorhaben anzustoßen und umzusetzen, darunter fallen die Digitalisierung von Produkten, Prozesse und damit verbunden die Entwicklung neuer Geschäftsmodelle sowie alle Maßnahmen im Bereich IT-Sicherheit.

„Die Themen und Aufgabenstellungen des neuen Mitarbeiters können natürlich auch übergreifend gestaltet werden. Eine klare Trennung ist nicht nötig und oftmals auch nicht möglich, da Innovation und Digitalisierung heutzutage Hand in Hand gehen“, sagt Carina Culotta, Projektkoordinatorin der Innovationspartner Niederrhein.

Der neue Mitarbeiter beziehungsweise Hochschulabsolvent darf maximal seit zwei Jahren das Studium abgeschlossen haben und erst nach Bewilligung der Förderung eingestellt werden. Anträge können ganz unkompliziert bei dem Projektträger Jülich gestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs bis acht Wochen. „Eine rasche Antragsstellung lohnt sich, da bereitgestellte Mittel zum Jahresende ausgeschöpft sein könnten“, empfiehlt die Projektkoordinatorin.

Bei Fragen steht Carina Culotta unter Tel. 02161 241-149 zur Verfügung.