Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan trifft in Kraft

Freihandelsabkommen zwischen EU und Japan trifft in Kraft
© Rawf8 - stock.adobe.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 30.01.2019

Die Industrie-und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt das neue Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Japan, das am 1. Februar in Kraft tritt, und lädt zu einer Informationsveranstaltung ein. „Am Niederrhein haben sich zahlreiche, zum Teil weltbekannte japanische Unternehmen niedergelassen, und viele unserer Exportunternehmen pflegen intensive Handelskontakte zu japanischen Partnern“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Etwa 30 Prozent der japanischen Deutschland-Importe gehen nach Nordrhein-Westfalen.“ Diese engen wirtschaftlichen Beziehungen würden durch JEFTA (Japan EU Free Trade Agreement) gestärkt. Steinmetz unterstützt auch die politische Botschaft, die mit dem Abkommen verbunden ist: „In einer Welt, in der Abschottung, Zollschranken und Protektionismus auf der Tagesordnung stehen, ist es zu begrüßen, wenn mit einem solchen Vertrag ein Zeichen für mehr freien Handel gesetzt wird.“

Experten rechnen damit, dass dank JEFTA für Waren mit japanischem und europäischem Ursprung jährlich Zölle im Wert von rund 1 Milliarde Euro wegfallen. „Neben dem Abbau von Zöllen werden auch die Reduzierung so genannter nicht-tarifärer Handelshemmnisse und ein besserer Schutz geistigen Eigentums den deutsch-japanischen Handel spürbar stärken“, sagt Jörg Schouren, Zoll-Experte der IHK Mittlerer Niederrhein. „Das Freihandelsabkommen bietet für japanische wie für deutsche Unternehmen mit Japan-Geschäft viele Vorteile.“ Diese Einschätzung teilt auch Bernd Kowollik, Prokurist und CFO des japanischen Kamera-Herstellers Ikegami Electronics (Europe) GmbH mit Standort in Neuss: „Wir beziehen die Teile zur Fertigung der Kameras und Handelswaren von unserer Muttergesellschaft in Japan. In der Spitze liegt die Zollbelastung bei 14 Prozent. Deshalb führen wir ein Zolllager, um die Abgabenbelastung zu steuern.“ Neben der Reduzierung der Abgabenbelastung könne sich das Unternehmen künftig auch den bürokratischen und kostenintensiven Aufwand für das Zolllager sparen.

"Unternehmen, die Zollvorteile nutzen wollen, müssen sich vorab genau informieren“, betont Schouren. Daher bietet die IHK Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit der IHK Düsseldorf am 5. Februar, 13 bis 17.30 Uhr, in der IHK Düsseldorf, Ernst-Schneider-Platz 1, eine Informationsveranstaltung an. Weitere Informationen und Anmeldemöglichkeit im Internet: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/19258

Außerdem führt die IHK eine Unternehmensbefragung durch. Sie bittet alle Unternehmen, die im Import- und/oder Exportgeschäft mit Japan tätig sind oder dies für die Zukunft planen, sich bis zum 15. Februar an der Umfrage zu beteiligen. Die Ergebnisse dienen auch als Grundlage, um die Umsetzung des Abkommens zu verbessern und die Interessen der Unternehmen gegenüber der Politik besser zu vertreten. Die Auswertung wird im März auf der IHK-Web-Seite veröffentlicht.
Die Umfrage ist zu finden unter: www.usp.ihk.de