Gründerstipendium des Landes Nordrhein-Westfalen

Gründerstipendium des Landes Nordrhein-Westfalen
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Stand: 24.07.2019

Wer sein eigenes Unternehmen gründen will, bereits erste Ideen entwickelt hat, kurz vor der Gründung steht oder sogar einen Schritt weiter ist und innerhalb der vergangenen zwölf Monate ein Start-up ins Leben gerufen hat, kann sich jetzt um das Gründerstipendium NRW bewerben. Die nächste Jurysitzung, bei der die Gründer ihr Vorhaben präsentieren können, findet am 2. August in Krefeld statt. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam.

Mit dem Gründerstipendium fördert das Land Nordrhein-Westfalen Existenzgründer bis zu ein Jahr lang mit 1.000 Euro monatlich. Die Vergabe erfolgt dezentral über die Gründernetzwerke in Nordrhein-Westfalen. Dazu gehört auch die Gründerregion Niederrhein, an der unter anderem die IHK Mittlerer Niederrhein beteiligt ist. „Das Gründerstipendium NRW bietet jungen Start-ups die Möglichkeit, ihre innovative Geschäftsidee auf den Weg zu bringen und in die Gründerszene ihrer Region einzusteigen“, sagt Elke Hohmann, Leiterin des IHK-Bereichs Innovation, Gründung und Wachstum. „So können sich die Gründer in der Startphase auf ihre Geschäftsidee konzentrieren.“ Darüber hinaus können sich die Gründer in Netzwerken austauschen und durch individuelles Coaching begleiten lassen.

Angesprochen sind einzelne Gründer und Teams mit bis zu drei Personen. „Egal, ob Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen – wichtig ist der innovative und zukunftsweisende Charakter einer Idee“, sagt IHK-Existenzgründungsberater Bert Mangels. Er ist zentraler Ansprechpartner für die am Stipendium interessierten Start-ups der Gründerregion Niederrhein, die die Städte Mönchengladbach und Krefeld sowie den Rhein-Kreis Neuss und den Kreis Viersen umfasst.
Weitere Informationen und Anmeldungen bei Bert Mangels (E-Mail: mangels@mittlerer-niederrhein.ihk.de) oder unter www.mittlerer-niederrhein.ihh.de/19011