IHK begrüßt Gesetzespaket

IHK begrüßt Gesetzespaket
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Stand: 15.03.2019

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein begrüßt den gestrigen Beschluss des Bundestages zur Verhältnismäßigkeit von Dieselfahrverboten. „Das Gesetzespaket wird für mehr Klarheit in der Debatte sorgen“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Mögliche Fahrverbote in Mönchengladbach und Neuss sind damit vom Tisch.“ Durch die Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes werden Fahrverbote erst dann als verhältnismäßig eingestuft, wenn im Jahresmittel ein höherer Wert als 50 Mikrogramm Stickstoffdioxid (NO2) pro Kubikmeter erreicht wird. Bei einer geringeren Überschreitung soll der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm auch ohne Fahrverbote erreicht werden können. 2017 lag der höchste Jahresmittelwert in Mönchengladbach bei 42 und in Neuss bei 45 Mikrogramm.

Bereits im Januar 2018 hatte sich die IHK Mittlerer Niederrhein in einem Positionspapier dafür eingesetzt, dass Fahrverbote angesichts der erheblichen Eingriffe in die unternehmerische Freiheit und Eigentumsrechte lediglich das letzte Mittel im Maßnahmenkatalog zur Luftverbesserung sein dürfen. „Die Verbesserung der Luftqualität ist ein wichtiges Ziel“, betonte Steinmetz. „Aber die Mobilitätswende sollte vor allem mit technologischen Neuerungen vorangetrieben werden.“ Dies könnten Verbesserungen der Fahrzeugtechnik und auch Anlagen zur Luftreinigung sein, wie sie derzeit in Stuttgart oder Kiel erprobt werden.