Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“

Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“
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Stand: 18.10.2019

Bis zum 31. Oktober können Unternehmen zum Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ Stellung nehmen. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin. Der Viersener Kreistag hatte die Aufstellung des Landschaftsplans beschlossen. Darin werden die Schutzgebiete und -objekte sowie die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege dargestellt und festgesetzt – und zwar für die Gemeindegebiete Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie für das Stadtgebiet Nettetal.

„Von den Änderungen können vor allem die Unternehmen betroffen sein, die außerhalb bebauter Ortslagen liegen oder Rohstoffe wie zum Beispiel Kies oder Ton abbauen“, sagt Silke Hauser, Leiterin des IHK-Bereichs Umwelt, Planen und Bauen. Deshalb sei es wichtig, dass sich betroffene Unternehmen mit dem Entwurf beschäftigen und ihre eventuellen Bedenken äußern.

Der Planentwurf liegt noch bis zum 31. Oktober bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen öffentlich aus. Außerdem sind sämtliche Informationen im IHK-Planungsportal zu finden (www.ihk-bauleitplanung.de). „Unternehmen sollten sich direkt bei der Naturschutzbehörde melden und können uns zusätzlich ihre Einwände bis zum 29. Oktober mailen“, sagt Hauser. „Wir können sie dann auch in unsere Stellungnahme aufnehmen.“