Mitarbeiterentsendung ins Ausland

Mitarbeiterentsendung ins Ausland
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Stand: 27.02.2019

Die Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland gewinnt für viele Unternehmen am Mittleren Niederrhein an Bedeutung. Bevor ein Mitarbeiter auf die Reise geschickt wird, sind allerdings viele Rahmenbedingungen zu prüfen. Um die Unternehmen dafür zu sensibilisieren, worauf es bei einer Mitarbeiterentsendung ankommt, lädt die IHK Mittlerer Niederrhein für den 14. März, 15 bis 18 Uhr, in die IHK in Krefeld, Nordwall 39, ein. „Vor einer Entsendung sind vor allem arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Regelungen zu beachten“, erläutert Jörg Raspe, Referent im IHK-Geschäftsbereich International. „Besonders längerfristige Entsendungen sowie Entsendungen in ein Nicht-EU-Land müssen sorgfältig geplant und organisiert werden.“  

Im Rahmen der IHK-Veranstaltung werden Experten von PricewaterhouseCoopers (pwc) mögliche Fallstricke aufzeigen und Lösungsmöglichkeiten erklären. Unter anderem werden folgende Fragen beantwortet: Gilt der deutsche Arbeitsvertrag bei einer Entsendung ins Drittland unverändert weiter? Was ist zu beachten, wenn mit dem Zielland kein Sozialversicherungsabkommen besteht? Besteht die Gefahr, dass mein Mitarbeiter im Ausland steuerpflichtig wird?

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Um eine Anmeldung bei Jörg Raspe, Tel. 02131 9268-561, E-Mail: raspe@mittlerer-niederrhein.ihk.de, wird gebeten. Weitere Informationen stehen im Internet zur Verfügung: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/19142