Neue Regeln für Zahlungen im Internet

Neue Regeln für Zahlungen im Internet
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Stand: 21.08.2019

Unternehmen, die Zahlungsmöglichkeiten im Internet anbieten, müssen neue Regeln beachten. Grund ist die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2 (Payment Services Directive2), die ab dem 14. September umgesetzt wird. Das Passwort alleine reicht dann nicht mehr aus. Darauf macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein aufmerksam. Allerdings wird die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht Kreditkartenzahlungen ohne starke Kundenauthentifizierung zunächst nicht beanstanden. So sollen Störungen bei Internet-Zahlungen verhindert und eine reibungslose Umstellung auf die neuen Anforderungen ermöglicht werden.

„Dennoch gilt, dass ein Kunde, der mit seiner Kreditkarte online bezahlen möchte, künftig neben dem Passwort eine weitere Authentifizierung in Form eines biometrischen Verfahrens benötigt, also zum Beispiel eines Fingerabdrucks, oder eine TAN via Smartphone“, erklärt Tanja Neumann, IHK-Referentin Tourismus- und Internetwirtschaft. TAN-Listen seien nicht mehr zulässig, eine Transaktionsnummer müsse stets neu generiert werden.

„Ausnahmen gibt es bei Kleinbeträgen und kontaktlosen Zahlvorgängen. Im Detail entscheidet darüber die jeweilige Bank“, sagt Neumann. Sie rät Unternehmen, die sich mit diesem Thema noch nicht befasst haben, das Gespräch mit ihrer Bank zu suchen. „Dabei sollte geklärt werden, welche Zwei-Faktor-Authentifizierung auf der Unternehmenswebsite angeboten und wie sie umsetzt werden kann.“

Weitere Informationen gibt es online:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/21270