Stadt Neuss legt Lärmaktionsplan aus

Stadt Neuss legt Lärmaktionsplan aus
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Stand: 03.09.2019

Die Stadt Neuss hat ihren bestehenden Lärmaktionsplan aus dem Jahr 2012 komplett überarbeitet. Er liegt ab sofort öffentlich aus, so dass Unternehmen Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen. Bis zum 20. September können sie ihre Anregungen und Bedenken zusätzlich der IHK zukommen lassen, die ebenfalls Stellung nehmen wird.

Der überarbeitete Lärmaktionsplan beinhaltet strategische Lärmkarten, die die vom Straßen-, Schienen- und Flugverkehr sowie vom Hafen und vom Gewerbe ausgehende Belastung aufzeigt. Außerdem weist er die Zahl der Belasteten aus und nennt lärmmindernde Maßnahmen. Insgesamt werden 36 Maßnahmen aufgelistet, die insbesondere verkehrliche Maßnahmen (Flüsterasphalt und Tempo-30-Zonen) und Maßnahmen zur Lärmreduzierung an der Lärmquelle benennen.

Neu ist die Forderung im Lärmaktionsplan, dass im Bereich des Neusser Hafens die Richtwerte der Technischen Anleitung zum Schutz gegen den Industrie- und Gewerbelärm bei Neu- und Änderungsgenehmigungen unterschritten werden müssen.

Zusätzlich definiert der Lärmaktionsplan erstmals verschiedene öffentlich zugängliche Erholungsflächen als sogenannte „ruhige Gebiete“, die vor einer Zunahme der Lärmbelastung von außen geschützt werden müssen. Damit sollen für die Allgemeinheit leicht zugängliche und erreichbare „Ruhe-Oasen“ geschaffen werden.

Ansprechpartner zu diesem Thema bei der IHK ist Jürgen Zander (Tel. 02151 635-360). Die Planunterlagen sind im Internet zu finden:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18585