„Kohleausstiegsgesetz“: IHK vermisst wichtigen Aspekt

„Kohleausstiegsgesetz“: IHK vermisst wichtigen Aspekt
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Stand: 24.01.2020

Die Veröffentlichung des Abschlussberichts der Kommission für Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung jährt sich am 26. Januar 2020 zum ersten Mal. Ein Gesetz, das die Vorschläge und Maßnahmen der Kommission verbindlich festlegt, ist unterdessen noch nicht in Kraft. Der Entwurf für das „Kohleausstiegsgesetz“ soll am kommenden Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein fordert Nachbesserungen.

Der Gesetzentwurf lässt aus Sicht der IHK Mittlerer Niederrhein einen wichtigen Aspekt des Abschlussberichtes vermissen. „Die Strompreiskompensation für alle privaten und gewerblichen Stromverbraucher in Höhe von zwei Milliarden Euro pro Jahr ab 2023 war ein wesentlicher Bestandteil des Kompromisspapieres. Auf diese Kompensation möchte sich die Bundesregierung im Gesetzesentwurf nun nicht verbindlich festlegen“, bemängelt der IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz. „Die Unternehmen in unserer Region sind energieintensiver als anderswo, weshalb sie besonders empfindlich auf steigende Kosten bei der Stromversorgung reagieren“.

Vor diesem Hintergrund appelliert Steinmetz an die Bundesregierung, den vor einem Jahr gefundenen Kompromiss einzuhalten. „Der von nahezu allen Mitgliedern der WSB-Kommission gefundene Konsens ist das Ergebnis von langwierigen Verhandlungen. Ein Abweichen von den Empfehlungen würde diesen Konsens sowie die Planungssicherheit für die Unternehmen gefährden.“