„Neues aus dem Abfallrecht 2020“

„Neues aus dem Abfallrecht 2020“
© Robert Kotsch / Adobe Stock

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Stand: 14.09.2020

Das europäische und auch das nationale Abfallrecht entwickeln sich dynamisch. Dadurch werden auch die Rechte und Pflichten von Unternehmen kontinuierlich verändert. Gemeinsam mit dem Verein zur Förderung der Abfallwirtschaft Region Rhein-Ruhr-Wupper e.V. (AWRRW) lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für Montag, 5. Oktober, 14 bis 16 Uhr, zum kostenfreien Webinar „Neues aus dem Abfallrecht 2020“ ein.

Neben einem Überblick über die aktuellen Entwicklungen in der EU – beispielsweise rund um den Green Deal mit dem Aktionsplan Kreislaufwirtschaft – wird es in dem Webinar schwerpunktmäßig um die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) gehen. „Zusätzlich informieren wir die Teilnehmer zu weiteren Neuerungen im Abfallrecht des Bundes, wie Änderungen rund um Kunststoffgegenstände und
-verpackungen oder die Novelle des Batteriegesetzes“, erläutert Coco Büsing, IHK-Beraterin Umwelt und Nachhaltigkeit. Abschließend gibt es eine Übersicht über die aktuelle Rechtsprechung im Bereich der Abfallwirtschaft und eine Antwort auf die Frage, welche Auswirkungen das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) auf die Abfallverbrennung haben kann.

Eine Anmeldung zu dem kostenlosen Webinar ist bis zum 3. Oktober möglich unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/23777