Änderung des Landeswassergesetzes

Änderung des Landeswassergesetzes
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Stand: 15.05.2020

Die Landesregierung in NRW plant eine Änderung des Landeswassergesetzes. Dadurch sollen unter anderem Wasserrechtsverfahren entbürokratisiert und der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung im Gesetz festgeschrieben werden. Darüber hinaus sind in dem Gesetzesentwurf Änderungen bei den Themen Gewässerrandstreifen, Vorkaufsrecht, Berichtspflichten und Entfristung von Genehmigungen vorgesehen. Auch die Anpassungen des Wasserhaushaltsgesetzes zur Verbesserung des Hochwasserschutzes für Überschwemmungsgebiete sowie für Stauanlagen und Stauhaltungsdämme sollen in das Landeswassergesetz übernommen werden.

Von den Änderungen könnten beispielsweise Unternehmen betroffen sein, die Wasserrechte haben, in Gewässer einleiten oder Abwasser- oder andere Anlagen an Gewässern betreiben. Bis zum 20. Mai können sich die Unternehmen mit der Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein in Verbindung setzen und sich an der Erarbeitung einer Stellungnahme beteiligen.

Ansprechpartnerin ist Coco Grünert (gruenert@mittlerer-niederrhein.ihk.de, Tel. 02151-635437). Weitere Informationen gibt es auch online unter www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/23020.