Appell an Bundestagsabgeordnete

Appell an Bundestagsabgeordnete
© StempelVVR . fotolia.com

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 10.02.2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein spricht sich gegen die geplante Übertragung der Erlaubnis- und Aufsichtszuständigkeit für Finanzanlagenvermittler von den IHKs auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) aus. Mit einem entsprechenden Referentenentwurf des Bundesministeriums für Finanzen wird sich das Bundeskabinett voraussichtlich am 19. Februar befassen. IHK-Hauptgeschäftsführer Jürgen Steinmetz hat sich nun mit einem Schreiben an die Bundestagsabgeordneten der Region gewandt und appelliert, sich gegen die geplante Übertragung auszusprechen: „Aus unserer Sicht besteht für eine Änderung der Aufsicht keine Notwendigkeit, dies wäre sogar kontraproduktiv.“ Es gebe keine Defizite bei der Aufsicht. „Weder gab es in der Vergangenheit hierüber Beschwerden noch sonstige Anhaltspunkte“, betont Steinmetz.

Er verweist darauf, dass die BaFin zentral strukturiert ist und kaum Erfahrungen mit Kleingewerbetreibenden hat. „Für die Aufsicht über 38.000 Vermittler müssten neue Strukturen aufgebaut werden, die wiederum von den Vermittlern getragen werden müssten“, erläutert Steinmetz. „Die Kosten für eine Erlaubnis würden sich nach derzeitigen Berechnungen um das Vier- bis Sechsfache erhöhen.“ Die IHK befürchtet, dass kleine und mittelständische Vermittler durch die höheren Kosten vom Markt verdrängt werden könnten. Diese Einschätzung teilt auch Michael Podsada, Geschäftsführer der REMI5 GmbH in Meerbusch: „Die Übertragung der Aufsicht auf die BaFin wird voraussichtlich dazu führen, dass Privatkunden ihre bisherigen Berater verlieren. Viele Maklerkollegen bieten bisher – sehr zur Zufriedenheit ihrer Kunden – eine kombinierte Beratung zu Versicherungen und Geldanlage an. Das wird ihnen bei einer Aufsicht durch die BaFin wirtschaftlich kaum mehr möglich sein.“

Umfragen zur Folge würden bei einem Wechsel der Aufsicht etwa die Hälfte der Finanzanlagenvermittler ihre Erlaubnis zurückgeben. „Diese Ausdünnung des Angebots kann nicht im Sinne der Verbraucher sein“, schreibt Steinmetz und erinnert daran, dass die Industrie- und Handelskammern auch die Aufsicht für Versicherungs- und Immobiliardarlehensvermittler ausüben und die Vermittler in der Regel in mehreren Geschäftsfeldern tätig sind. Die bei den Kammern gebündelte Aufsicht spreche für eine einheitliche Rechtsanwendung.

Steinmetz appelliert an die Abgeordneten: „Wir bitten Sie daher, sich gegen die geplante Übertragung der Aufsicht auf die BaFin stark zu machen. In jedem Fall sollten für kleine und mittelständische Vermittler adäquate Lösungen gefunden werden, um eine Verdrängung durch größere Finanzdienstleistungsinstitute aufgrund der höheren Kosten zu vermeiden.“