Ausbau A57: Unternehmen können Stellung beziehen

Ausbau A57: Unternehmen können Stellung beziehen
© digitalstock / Adobe Stock

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 24.08.2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist darauf hin, dass Unternehmer bis zum 25. September die Möglichkeit haben, Anregungen und Bedenken zu einer Umbaumaßnahme auf der
A 57 bei der Bezirksregierung Düsseldorf einzureichen. Der Planentwurf liegt bis zum 11. September öffentlich aus.

Die A 57 wurde seit der Verkehrsfreigabe zu Beginn des Jahres 1960 (seinerzeit B 9) und verschiedenen Umwidmungen mehrmals ausgebaut. Zusätzlich wurden Lärmschutzmaßnahmen getroffen. Seit Mitte der 1980er Jahre ist die Autobahn in Höhe Reuschenberg bereits sechsstreifig angelegt. Straßen.NRW plant jetzt weitere Ergänzungen und Umbaumaßnahmen mit zusätzlichen, durchgehenden Fahrstreifen und Aufweitungen in dem Abschnitt zwischen dem Autobahnkreuz Neuss-West bis zur Abfahrt Neuss-Hafen. Diese Änderungen sind nur umsetzbar, wenn vorher ein Planfeststellungsverfahren durch die Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt wird.

„Die A 57 wird dem wachsenden Verkehrsaufkommen schon lange nicht mehr gerecht“, sagt Silke Hauser, Leiterin des Bereichs Umwelt, Planen und Bauen der IHK Mittlerer Niederrhein. „120.000 Fahrzeuge bewegen sich täglich zwischen Kamp-Lintfort und Köln. Ein großer Teil fährt auch über den Streckenabschnitt zwischen Neuss-West und Neuss-Hafen. Selbst in der aktuell noch entspannten Situation auf den Autobahnen kommt es hier in Spitzenzeiten immer wieder zu Staus. Die zusätzlichen Verflechtungsstreifen werden den Verkehrsfluss positiv beeinflussen“. Um die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts auch weiterhin zu gewährleisten, hat sich die IHK für den Ausbau der Autobahn auch auf diesem Teilstück stark gemacht.

Unternehmen haben neben ihrer eigenen Stellungnahme die Möglichkeit, ihre Anregungen bis 8. September der IHK per Mail (bauleitplanung@mittlerer-niederrhein.ihk.de) zu schicken. „Wir können sie dann in unsere Stellungnahme aufnehmen, wenn sie unternehmensbezogen und mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind“, sagt Hauser.

Weitere Informationen gibt es online unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/23743