IHK informiert zum Brexit

IHK informiert zum Brexit
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Stand: 28.01.2020

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein empfiehlt Unternehmen, die Geschäfte mit Großbritannien machen, sich auf den Brexit vorzubereiten. Am 31. Januar verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union (EU). Danach gilt eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020. In diesem Zeitraum ändert sich für den Warenverkehr zwischen der EU und Großbritannien praktisch nichts. Lieferscheine, Rechnungen und Frachtpapiere reichen damit für den Warenaustausch weiterhin aus. Nach Ablauf der Übergangszeit jedoch – nach aktuellem Stand also ab dem 1. Januar 2021 – müssen Unternehmen zusätzlich eine Zollanmeldung abgeben. „Für die Zollanmeldung müssen die Unternehmen über eine sogenannte EORI-Nummer verfügen, die sie beim Zoll beantragen müssen“, erläutert Jörg Schouren, Zollexperte der IHK, und empfiehlt: „Vor allem Unternehmen, die noch nicht über eine EORI-Nummer verfügen, etwa, weil sie bislang nur Geschäfte innerhalb der EU gemacht haben, sollten diese frühzeitig beantragen.“

Zur Vorbereitung sollten die Unternehmen auch prüfen, wie sie angesichts längerer Transportzeiten ihre bisherigen Lieferfristen weiterhin anbieten können. Denn aufgrund der ab 2021 eintretenden Zollbürokratie könnte es zu Verzögerungen kommen. „Wer seinen Geschäftspartnern auf der Insel auch zukünftig kurze Lieferfristen garantieren möchte, sollte über sogenannte vereinfachte Zollverfahren verfügen“, rät Schouren. „Derartige Vereinfachungen müssen allerdings von der Zollverwaltung genehmigt worden sein – das kann einige Zeit dauern.“ Auch hier gelte es, frühzeitig tätig zu werden und nicht bis zum Ende der Übergangszeit zu warten, so die IHK-Empfehlung.

Der konjunkturelle Effekt des Brexit dürfte nach Auskunft der Betriebe spürbar sein. Laut einer IHK-Umfrage rechnen 26 Prozent der Unternehmen mit negativen, 3 Prozent mit sehr negativen Folgen für das eigene Unternehmen. Bei den Industrieunternehmen sind insbesondere die Vorleistungsgüter- und Investitionsgüterproduzenten betroffen. In diesen Sparten befürchten 38 beziehungsweise 39 Prozent der Unternehmen negative oder sehr negative Auswirkungen. Bei den Betrieben des produktionsnahen Großhandels sind es 35
Prozent. „In Deutschland insgesamt sind die Exporte nach Großbritannien von Januar bis November im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 4 Prozent zurückgegangen, auch in den Jahren zuvor – seit der Brexit-Entscheidung – waren die Exporte nach Großbritannien kontinuierlich rückläufig“, erläutert Gregor Werkle, Leiter des IHK-Bereichs Wirtschaftspolitik. „Der Außenhandel schwächelt zurzeit. Ein Faktor dafür ist der Brexit.“

Die IHK unterstützt die Unternehmen mit Beratungsangeboten und Informationen, darunter auch eine Checkliste zur Vorbereitung auf den Brexit: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/20314