IHK warnt vor dubiosen Anschreiben

IHK warnt vor dubiosen Anschreiben
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Stand: 22.01.2020

Bei zahlreichen Unternehmen sind Mails einer „Organisation Transparenzregister e.V.“ aus Plauen mit dem Betreff „Zahlungsaufforderung – Verstoß gegen das Geldwäschegesetz“ eingegangen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist darauf hin, dass dieser e.V. nichts mit dem offiziellen Transparenzregister zu tun hat, das der Gesetzgeber im Zuge des Geldwäschegesetzes (GWG) eingerichtet hat. Die Unternehmen werden in den Mails aufgefordert, sich binnen zehn Tagen beim Transparenzregister zu registrieren. Der dafür angegebene Link www.TransparenzregisterDeutschland.de führt jedoch nicht zum echten Transparenzregister. Bei den Mails handelt es sich vielmehr um ein Angebot für eine kostenpflichtige „Hilfestellung“ (Kosten: 49 Euro) und nicht um eine amtliche Aufforderung. „Auf diese E-Mails muss also nicht reagiert werden“, sagt die IHK-Juristin Eva Charlotte Stoll.

Gleichwohl rät sie den Unternehmen zu prüfen, ob sie von der Eintragungspflicht in das echte Transparenzregister (www.transparenzregister.de) betroffen und dieser gegebenenfalls schon nachgekommen sind. Dort müssen unter anderem bestimmte Unternehmen sowie Vereine, Genossenschaften und Stiftungen diejenigen Personen eintragen, die bei ihnen als „wirtschaftlich Berechtigte“ Einfluss ausüben. „Gesellschaften, die ihre Beteiligungsverhältnisse schon im Handelsregister veröffentlicht haben, erfüllen damit in der Regel bereits die Anforderungen des Geldwäschegesetzes und müssen die Beteiligungsverhältnisse nicht mehr eigens beim Transparenzregister melden“, erläutert Stoll.

Ansprechpartnerin für die Unternehmen bei Fragen zum Transparenzregister ist Eva Charlotte Stoll, Tel. 02151 635-416, E-Mail: stoll@mittlerer-niederrhein.ihk.de.