Mitarbeiterentsendung in den Niederlanden

Mitarbeiterentsendung in den Niederlanden
© filipefrazao / Adobe Stock

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 03.02.2020

Ab 1. März müssen Mitarbeiterentsendungen in die Niederlande online über das Meldeportal www.postedworkers.nl gemeldet werden. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein die Unternehmen hin. „Es geht dabei vor allem um Arbeitgeber, die mit eigenem Personal in den Niederlanden tätig werden, multinationale Unternehmen, die Mitarbeiter in eine eigene Niederlassung in den Niederlanden entsenden, sowie um Leiharbeitsfirmen, die Leiharbeitnehmer in den Niederlanden zur Verfügung stellen“, erläutert Jörg Raspe, Außenwirtschaftsexperte der IHK. „Darüber hinaus sind auch Selbstständige aus bestimmten Wirtschaftszweigen meldepflichtig.“

Unternehmen, die Mitarbeiter entsenden möchten, müssen sich zunächst unter www.postedworkers.nl mit ihrer E-Mail-Adresse und einem Passwort registrieren. „Danach sind die erforderlichen Angaben für die geplante Dienstleistung in den Niederlanden einzugeben“, erklärt Raspe. Der Auftraggeber in den Niederlanden wird über die Meldung des Unternehmens informiert und muss die Dienstleistung bestätigen beziehungsweise, falls nicht alle Daten korrekt sind, ablehnen. Sind alle Daten korrekt, ist der Meldevorgang abgeschlossen.

Nach heutigem Stand kann das Online-Meldesystem ab dem 1. Februar für Entsendungen genutzt werden, die am oder nach dem 1. März beginnen. Einsätze, die vor dem 1. März begonnen haben, müssen nicht nachgemeldet werden.

Die IHK hatte alle Informationen zur neuen Meldepflicht auf ihrer Website zusammengefasst: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/22145