Neues Jahr, Neue Gesetze

Neues Jahr, Neue Gesetze
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Stand: 30.12.2020

Zum Jahreswechsel werden wichtige Gesetzesänderungen für Unternehmen in Kraft treten. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht auf eine Reihe von Neuregelungen aus dem Wirtschafts-, Umwelt- und Energierecht aufmerksam.

Im Bereich des Wirtschaftsrechts wird beispielsweise die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes verlängert. Antragsberechtigte können es ab dem 1. Januar 2021 beantragen und spätestens bis zum 31. Dezember 2021 erhalten. Daneben steigen der Mindestlohn (ab dem 1. Januar auf 9,50 Euro und zum 1. Juli 2021 auf 9,60 Euro) und der Steuerliche Grundfreibetrag (auf 9.744 Euro). Ebenso steigen die Umsatzsteuersätze. Der regelmäßige Umsatzsteuersatz beträgt 19 Prozent, der ermäßigte Umsatzsteuersatz sieben Prozent.

Im Umweltrecht tritt zum 1. Januar die Novelle des Batteriegesetzes in Kraft. Details zu den Rechten und Pflichten der Hersteller sind auf der IHK-Homepage zu finden. Neue Regelungen in Zusammenhang mit gefährlichen Stoffen betreffen den ab Januar geltenden Anhang VIII der CLP-Verordnung (Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen) oder die Verpflichtung zur Meldung gefährlicher Stoffe in Produkten. In der Ökodesign-Richtlinie werden Hersteller dazu verpflichtet, ab März 2021 nur noch Geräte auf den Markt zu bringen, für die sie Ersatzteile und Reparaturanleitungen zur Verfügung stellen.

Im Energierecht ist besonders das neue Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) von Bedeutung. Ab dem 1. Januar startet der nationale Emissionshandel mit einem Preis von 25 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2. In der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) werden für 2021 neue Ausbaupfade für Wind-, Solar- und Biomasseanlagen festgelegt. Die EEG-Umlage wird auf 6,5 Cent/kWh für 2021 gedeckelt. Ab dem 1. Januar sind Unternehmen, die eine verringerte EEG-Umlage zahlen (beispielsweise durch Eigenversorgung oder die Besondere Ausgleichsregelung) dazu verpflichtet, Drittstrommengen mess- und eichrechtskonform abzugrenzen.

Ein ausführlicher Überblick über die Änderungen im Wirtschafts-, Umwelt- und Energierecht ist zu finden unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25004