Verhaltenskodex für Mieter und Vermieter

Verhaltenskodex für Mieter und Vermieter
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Stand: 25.06.2020

Die Corona-Krise trifft Mieter und Vermieter: Für Mieter können die Zahlungspflichten existenzbedrohend sein. Aber auch Vermieter haben laufende Kosten und können nicht dauerhaft auf die Mieteinnahmen verzichten. Mit diesen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Immobilienwirtschaft haben sich die Mitglieder des Einzelhandelsausschusses und des Ausschusses für Immobilienwirtschaft bei einer gemeinsamen Sitzung per Videokonferenz beschäftigt – und einen Verhaltenskodex für den Handel und die Immobilienwirtschaft beschlossen.

Zuvor hatte Gerrit Buddenberg von der Kanzlei Goebels Pokorny Kähler Rechtsanwälte Partnerschaft in Krefeld über die rechtlichen Hintergründe berichtet. „Der Gesetzgeber hat mit einer vorläufigen Aussetzung des Kündigungsrechts für Vermieter, die durch die Corona-Krise bedingte Mietrückstände haben, reagiert“, erklärte er. „Die nicht gezahlten Mieten müssen spätestens bis zum 30. Juni 2022 beglichen sein. Ansonsten ist eine Kündigung möglich.“ Nach wie vor stelle sich allerdings die Frage, in welcher Höhe Mietzahlungen für den durch den Lockdown bedingten Zeitraum zu erbringen sind. „Aus mietrechtlicher Sicht befinden wir uns in einer nie dagewesenen Situation und betreten Neuland“, sagte Buddenberg. Die Beurteilung der rechtlichen Pflichten angesichts der Corona-Krise könne daher zum momentanen Zeitpunkt noch nicht abschließend erfolgen.

„Einzelhandel und Immobilienwirtschaft haben ein gemeinsames Interesse, die Folgen der Krise zu mildern und Existenzgefährdungen zu verhindern“, erklärte Norbert Bienen, Vorsitzender des Immobilienausschusses, und warb für den Verhaltenscodex, dessen drei Grundsätzen die beiden Ausschüsse einstimmig zustimmten. Demnach werden Vermieter und Mieter ermutigt, aufeinander zuzugehen und gemeinsam relevante Fragen und Auswirkungen, die sich aus der Corona-Krise und deren behördlich angeordneten Maßnahmen auf das Mietverhältnis ergeben, zu erörtern und auf Lösungen hinzuarbeiten. „Durch einen fairen und partnerschaftlichen Umgang auf Augenhöhe sollte möglichst immer eine ausgewogene Lastenteilung angestrebt werden“, erklärt Rainer Höppner, Vorsitzender des Einzelhandelsausschusses. Außerdem sollten die Parteien nicht uneingeschränkt an Mietverträgen festhalten, sondern nach einer akzeptablen Lösung für beide Seiten suchen. Darüber hinaus sollten Vermieter und Mieter in der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage juristische Auseinandersetzungen möglichst vermeiden. „Vielmehr sollten sie ihre Aktivitäten darauf konzentrieren, die Handels- und Handelsimmobilienbranche zu retten“, sagt Bienen. „Nur dann können beide Parteien die Krise überstehen und die Vielfalt des Einzelhandels sichern.“