Bioökonomie: IHK informiert über neue Förderrichtlinien

Bioökonomie: IHK informiert über neue Förderrichtlinien
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Stand: 18.02.2021

Mit einer neuen Förderrichtlinie unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Nutzung und den Bau von Demonstrationsanlagen für die industrielle Bioökonomie. Ziel ist es, den Transfer bioökonomischer Produkte und Verfahren in die industrielle Praxis zu unterstützen. Die Förderhöhe für Projektkosten und -ausgaben variieren je nach Fördermodul und Art der Antragsteller. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein hin.

„Bioökonomie ist ein Game Changer für Unternehmen und ein wichtiges Thema, weil Unternehmen die Nachhaltigkeits- und Klimaziele erreichen und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit steigern“, sagt Elke Hohmann, Leiterin des IHK-Bereichs Innovation, Digitales und Wachstum. Grundsätzlich werden zwei Module gefördert. Modul A richtet sich an Start-ups und KMU sowie mittelständische Unternehmen mit bis zu 1.000 Beschäftigten und in Ausnahmefällen auch Großunternehmen. Modul B richtet sich an gewerbliche Unternehmen jeder Größe.

Gefördert werden sollen vorbereitende Tätigkeiten sowie Durchführbarkeitsstudien zum Errichten von Single-Use-Demonstrationsanlagen. Hohmann: „Wir freuen uns, dass sich dieses Förderprogramm auch an die Start-ups richtet. Es unterstreicht ihre Bedeutung für die Entwicklung der Wirtschaft und zeigt, dass in Deutschland das innovative Potenzial junger Unternehmer gefördert wird."

Alle weiteren Informationen zur Bioökonomie und zum Förderprogramm gibt es online unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25210