Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten

Glücksspielstaatsvertrag in Kraft getreten
© Tomasz Zajda / Adobe Stock

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Stand: 22.07.2021

Aufsteller von gewerblich genutzten Geld- und Warenspielgeräten mit Gewinnmöglichkeit müssen sich an ein bundesweit geltendes Spielsperrsystem anschließen. Das Antragsverfahren zur Anbindung an das Spielersperrsystem OASIS (Onlineabfrage Spielerstatus) wurde auf den 2. August 2021 verschoben. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein rät Gastronomen und Betreibern von Spielhallen, sich mit ihren Automatenaufstellern in Verbindung zu setzen. Grundlage ist der Glücksspielstaatsvertrag 2021, der zum 1. Juli in Kraft getreten ist. Mit dem Sperrsystem sollen Spieler geschützt und die Glücksspielsucht bekämpft werden.

Es wird davon ausgegangen, dass der Spielgeräteaufsteller die erstmalige Registrierung durchführen muss. Veranstalter wie beispielsweise gastronomische Betriebe und Vermittler werden jeden Spielwilligen durch eine Ausweiskontrolle prüfen und mit der Sperrdatei abgleichen müssen. Zentraler Ansprechpartner für das Sperrsystem ist das Regierungspräsidium Darmstadt.

Weitere Informationen gibt es im Internet (https://sperrsystem.de).
Bei der IHK erteilt Charlotte Stoll juristische Auskünfte, Tel. 02151 635-416 (E-Mail: charlotte.stoll@mittlerer-niederrhein.ihk.de). Maren-Corinna Nasemann ist Ansprechpartnerin für Gastronomen und Hoteliers, Tel. 02161 241-131 (E-Mail: maren-corinna.nasemann@mittlerer-niederrhein.ihk.de).