Neue EU-Whistleblower-Richtlinie

Neue EU-Whistleblower-Richtlinie
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Stand: 11.11.2021

Auf sämtliche mittelständische Unternehmen ab 50 Mitarbeitern kommen neue Compliance-Pflichten zu. Bis zum 17. Dezember 2021 muss die EU-Whistleblower-Richtlinie vom deutschen Gesetzgeber in nationales Recht umgesetzt werden. Damit sich die Unternehmen auf die Neuregelung vorbereiten können, lädt die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein für den 16. November, 14 Uhr, zum kostenfreien Webinar „Die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie – Welche Verpflichtungen ergeben sich für KMU?" ein. Rechtsanwalt Dr. iur. Maximilian Degenhart wird über die Einrichtung eines gesetzeskonformen Hinweisgebersystems informieren und Fragen beantworten.

„Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, interne Hinweisgebersysteme einzurichten, denn zukünftig dürfen Arbeitnehmer Regelverstöße anonym an das eigene Unternehmen oder Behörden melden“, erläutert IHK-Juristin Charlotte Stoll. „Dabei wird den Whistleblowern ein umfassender Schutz zuteil.“ Die IHK-Expertin rät allen Unternehmen, so schnell wie möglich den eigenen Handlungsbedarf zu prüfen und gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen in die Wege zu leiten. „Die Einrichtung eines gesetzeskonformen Hinweisgebersystems wird aller Voraussicht nach beachtliche Ressourcen in zeitlicher wie auch finanzieller Hinsicht binden“, so Stoll.

Fragen zum Thema beantwortet Charlotte Stoll, Tel. 02151 635-416, E-Mail: charlotte.stoll@mittlerer-niederrhein.ihk.de. Eine Anmeldung ist online möglich: www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/26829