Umrüstung von Registrierkassen

Umrüstung von Registrierkassen
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Stand: 18.03.2021

Unternehmen sind nach dem Kassengesetz dazu verpflichtet, ihre elektronischen Registrierkassen(systeme) mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszurüsten. Die Nichtbeanstandungsregelung, die das Bundesministerium für Finanzen getroffen hatte, endet am 31. März. Allerdings ist zu befürchten, dass bis dahin nicht genügend zertifizierte Cloud-TSE-Lösungen zur Verfügung stehen. Deshalb macht die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein darauf aufmerksam, dass Unternehmen, die ihre Kassen(systeme) mit einer Cloud-TSE absichern wollen, umgehend Kontakt mit dem entsprechenden Hersteller aufnehmen und die konkreten Details beziehungsweise einen Zeitrahmen für die Implementierung abklären. „Um zu vermeiden, dass ihre Kassen ohne eine TSE-Absicherung nach dem 31. März nicht mehr eingesetzt werden dürfen, sollten betroffene Unternehmen einen Antrag auf Fristverlängerung beim Finanzamt stellen“, betont Birgit Terschluse, IHK-Ansprechpartnerin für den Einzelhandel. Einen Leitfaden zur Fristverlängerung und weitere Informationen sind im Internet zu finden (www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25696).

Darüber hinaus bietet die IHK Mittlerer Niederrhein gemeinsam mit der Niederrheinischen IHK ein Webinar zum Thema an. Unter dem Titel „Kasse 2021 – TSE und jetzt?“ erfahren die Teilnehmer am 23. März, 16 bis 17.30 Uhr, wie TSE eingerichtet und angewendet wird. Anhand von Praxisbeispielen wird erklärt, wie die automatisierte Archivierung, die Erstellung von Kassenbucheinträgen und der Datenexport nach Vorgaben der neuen digitalen Schnittstelle der Finanzverwaltung funktionieren.

Die Teilnahme ist kostenlos. Eine Anmeldung ist erforderlich unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/25769