Wann kann ein Geflüchteter eine Ausbildung beginnen?

Wann kann ein Geflüchteter eine Ausbildung beginnen?
© REDPIXEL / Adobe Stock

Diese Meldung stammt aus dem Archiv und ist möglicherweise nicht mehr aktuell.

Stand: 12.05.2021

Die Willkommenslotsen der Ausbildungs-GmbH der Industrie- und
Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein bieten für Unternehmen, die
Geflüchtete in ihrem Betrieb integrieren möchten oder bereits
beschäftigen, am Dienstag, 18. Mai, zwischen 13.30 und 15 Uhr eine
Hotline an. Der thematische Schwerpunkt lautet: „Wann kann ein
Geflüchteter eine Ausbildung beginnen?“

„Wir wollen interessierte Unternehmen vor allem auf die zahlreichen
Möglichkeiten und Bedingungen hinweisen“, sagt die IHK-Willkommenslotsin Claudia Seifert. Was ist beim Aufenthaltsstatus zu
beachten? Welche Sprachkenntnisse und welches Sprachniveau müssen
vorliegen? Was ist bei der Beantragung einer Ausbildungsduldung zu
berücksichtigen, und ist eine Einstiegsqualifizierung vor der Ausbildung
empfehlenswert? Claudia Seifert und ihr Kollege David Pfeil wollen Antworten auf möglichst alle Fragen geben. „Falls im Rahmen der Hotline nicht alle Fragen beantwortet werden können, vereinbaren wir mit den Unternehmen auch gerne einen Anschlusstermin“, ergänzt David Pfeil.

Unter folgenden Rufnummern sind die Willkommenslotsen zu erreichen:
- David Pfeil, zuständig für Mönchengladbach und den
Rhein-Kreis Neuss: Tel. 02131 9268-557
- Claudia Seifert, zuständig für Krefeld und den Kreis Viersen:
Tel. 02131 9268-553

Das Projekt wird im Rahmen des Programms „Unterstützung von
Unternehmen bei der betrieblichen Integration von Geflüchteten durch
Willkommenslotsen“ durch das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.