Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“

Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“
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Stand: 18.01.2022

Der Viersener Kreistag hat die Aufstellung des Landschaftsplans „Grenzland/Schwalm“ beschlossen. Darin werden die Schutzgebiete und
-objekte sowie die Ziele und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gemeindegebiete Brüggen, Niederkrüchten und Schwalmtal sowie für das Stadtgebiet Nettetal dargestellt und festgesetzt. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein weist darauf hin, dass betroffene Unternehmen zu diesem Plan Stellung beziehen können.

„Von den Änderungen können vor allem die Unternehmen betroffen sein, die außerhalb bebauter Ortslagen liegen oder Rohstoffe wie zum Beispiel Kies oder Ton abbauen“, sagt Silke Hauser, Leiterin des IHK-Bereichs Industrie, Klimaschutz und Mobilität. Deshalb sei es wichtig, dass sich betroffene Unternehmen mit dem Entwurf beschäftigen und ihre eventuellen Bedenken äußern.

Der Planentwurf liegt noch bis zum 14. Februar bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Viersen öffentlich aus. Betroffene Unternehmen können bis zu diesem Tag Stellung zum Landschaftsplan „Grenzwald/Schwalm“ nehmen. „Unternehmen sollten sich direkt beim Kreis Viersen melden und können uns zusätzlich ihre Einwände bis zum 7. Februar mailen“, sagt Hauser. „Wir können sie dann auch in unsere Stellungnahme aufnehmen.“

Weitere Informationen gibt es unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/18578