Unternehmen können Stellung zu Plänen nehmen

Unternehmen können Stellung zu Plänen nehmen
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Stand: 22.02.2022

Die Bezirksregierung Düsseldorf beabsichtigt, entlang der Erft ein Überschwemmungsgebiet festzulegen. Betroffen sind Flächen im Bereich der Städte Neuss und Grevenbroich, die bei Hochwasser überschwemmt, durchflossen oder für Hochwasserentlastung oder Rückhaltung beansprucht werden. Eine Verordnung soll die Ausweisung neuer Baugebiete, die Errichtung und Erweiterung baulicher Anlagen sowie weitere bodenrelevante Maßnahmen in dem Überschwemmungsgebiet untersagen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Mittlerer Niederrhein macht Unternehmen, die an der Erft ansässig sind, darauf aufmerksam, dass sie im Rahmen der Offenlage Stellung zu den Plänen der Bezirksregierung nehmen können.

„Welche Verbote in dem künftigen Überschwemmungsgebiet gelten sollen, erfahren Unternehmen in dem Entwurf des Verordnungstextes, der wie das entsprechende Kartenmaterial auf unserer Internetseite als Download zu finden ist“, erklärt IHK-Umwelt-Beraterin Coco Büsing. Bis zum 16. März können Unternehmen ihre Anregungen und Bedenken bei der Bezirksregierung einreichen. „Darüber hinaus können die Betriebe uns ihre Stellungnahmen bis zum 11. März zukommen lassen“, sagt Büsing. „Sofern sie mit den von uns zu vertretenden gesamtwirtschaftlichen Belangen vereinbar sind, nehmen wir die Anregungen in unsere Stellungnahme auf.“

Sämtliche Informationen und Kontaktdaten sind zu finden unter:
www.mittlerer-niederrhein.ihk.de/27749