Bestellungsverfahren

Bestellungsverfahren
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Gerichte, Behörden, die Wirtschaft und die Bürger können bei Bedarf auf in einem bestimmten Sachgebiet überdurchschnittlich sachkundige Personen zurückgreifen. Die öffentliche Bestellung erleichtert die Suche nach sachlich und persönlich besonders geeigneten Sachverständigen, die von der IHK unter strengen Kriterien überprüft und überwacht werden.

Die öffentliche Bestellung zum Sachverständigen ist der Nachweis einer besonderen Sachkunde. Sie ist weder ein Berufsnachweis noch Voraussetzung für eine Sachverständigentätigkeit.

Bestellungsvoraussetzungen

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung erfolgt auf Antrag. Diesem kann nur entsprochen werden, wenn

  • für das Sachgebiet, für das eine öffentliche Bestellung beantragt wird, ein Bedarf an Sachverständigen besteht

  • der Antragsteller eine Niederlassung als Sachverständiger in Deutschland unterhält. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk sich die Niederlassung bzw. bei mehreren der Mittelpunkt der Sachverständigentätigkeit befindet

  • ausreichend Lebens- und Berufserfahrung vorhanden ist

  • keine Bedenken gegen die Eignung bestehen

  • erheblich über dem Durchschnitt liegende Fachkenntnisse, praktische Erfahrung und die Fähigkeit, Gutachten zu erstatten und andere Sachverständigenleistungen, wie z. B. Beratungen und Überwachung zu erbringen, nachgewiesen werden

  • die zur Ausübung der Tätigkeit als öffentlich bestellter Sachverständiger erforderlichen Einrichtungen verfügbar sind

  • die Gewähr für Unparteilichkeit und Unabhängigkeit sowie für die Einhaltung der Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen geboten wird

  • der Antragsteller nachweist, dass er über einschlägige Kenntnisse des deutschen Rechts und die Fähigkeit zur verständlichen Erläuterung fachlicher Feststellungen und Bewertungen verfügt

  • er über die erforderliche geistige und körperliche Leistungsfähigkeit entsprechend den Anforderungen des beantragten Sachgebietes verfügt.

Für eine Reihe von besonders bedeutsamen Sachgebieten gelten darüber hinaus fachliche Bestellungsvoraussetzungen, die auf den Internetseiten des IfS (Institut für Sachverständigenwesen) abgerufen werden können.

Antrag

Das Verfahren wird durch einen formlosen schriftlichen Antrag eingeleitet, der bei der IHK einzureichen ist. Diesem sind beizufügen:

  • Darstellung der angebotenen Leistungen und des (umgrenzten) Sachgebietes

  • Lebenslauf

  • aktuelles Passfoto

  • Nachweise über die besonderen Qualifikationen in dem genannten Sachgebiet (Zeugnisse, Seminarbescheinigungen etc.)

  • Polizeiliches Führungszeugnis

  • Liste von Referenzen, d. h. Personen (mit Anschrift), die zu den besonderen Kenntnissen des/der Bewerbers/Bewerberin Auskunft geben können

  • eigenständig gefertigte Gutachten (ca. 5), deren einzelne Spezifikation ggf. den beigefügten Bestellungsvoraussetzungen zu entnehmen sind. Sie sollten sich mit Problemen aus dem angestrebten Sachgebiet auseinandersetzen und Lösungen nennen. Die Gutachten müssen nachvollziehbar sein und erforderliche Unterlagen wie Zeichnungen, Skizzen, Pläne und Fotos enthalten.

  • Erklärung zur Übernahme der Gebühren und Kosten

  •        ggf. Freistellungserklärung
  •        Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Typ O)

Kosten

Für die Bearbeitung des Antrags und die angestrebte öffentliche Bestellung und Vereidigung wird eine Gebühr von z. Zt. 800 Euro (lt. Gebührenordnung dieser IHK, Anlage II) erhoben. Die fachliche Überprüfung durch das zuständige Gremium verursacht in der Regel Kosten in Höhe von ca. 2.000 Euro , zu deren Übernahme sich der Bewerber bereiterklären muss.